Sportpolitik:Schweiz stellt Sommermärchen-Verfahren auch formal ein

Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach

Genugtuung in Höhe von 15 000 Franken: Die ehemaligen DFB-Funktionsträger Wolfgang Niersbach (links) und Theo Zwanziger.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Die früheren DFB-Funktionäre Schmidt, Niersbach und Zwanziger erhalten Entschädigungszahlungen von fast einer Million Franken. Darunter auch 15 000 Franken "Genugtuung" als Schadenersatz für erlittene Reputationsschäden.

Von Thomas Kistner

Die merkwürdigen Verfahrensweise der Schweizer Justiz mit Funktionären des internationalen Fußballs kommt die eidgenössischen Steuerzahler immer teurer: Am Donnerstag hat das Bundesgericht in Bellinzona das Strafverfahren zu fragwürdigen Millionenzahlungen rund um das deutsche WM-2006-Sommermärchen und den Weltverband Fifa formal eingestellt. Die Vorwürfe waren bereits seit einem Jahr verjährt. Der Minus-Ertrag dieser juristischen Luftnummer wird jetzt auf die Allgemeinheit umgewälzt: Den vormals Beschuldigten, den früheren DFB-Funktionären Horst R. Schmidt, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie dem ehemaligen Fifa-Generalsekretär Urs Linsi, werden Entschädigungszahlungen für prozessuale Aufwendungen von insgesamt 972 720 Franken Schweizer Franken zuerkannt. In dieser knappen Million enthalten sind auch jeweils 15 000 Franken für jeden der Betroffenen als "Genugtuung". Das bedeutet Schadenersatz für erlittene Reputationsschäden. Den Forderungen nach jeweils 100 000 Franken wollte das Gericht dann doch nicht folgen, immerhin, so hielt die Kammer fest, seien die Vier auch schon in Deutschland in einem Verfahren beklagt und namentlich bekannt geworden.

Seitenhiebe auf die Berner Bundesanwaltschaft

Interessant sind in dem 34-seitigen Beschlusspapier die implizierten Seitenhiebe auf die Bundesanwaltschaft (BA) in Bern. Die generell auffallend schleppende Arbeitsweise der Anklagebehörde in diversen Fußballkomplexen, vor allem aber die Affäre um BA-Chef Michael Lauber, der nach Ruchbarwerden diverser nicht protokollierter Geheimtreffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino abtreten musste, reizt Insider und Öffentlichkeit schon seit Jahren zu Spekulationen darüber, wie eng die Behörde am Sitz der Fifa und vieler anderer attraktiver Weltverbände mit deren Leuten vernetzt ist. Nun verwerfen die Bundesrichter die einschlägigen Einwände der BA.

Die Bundesstrafverfolger hatten geltend gemacht, dass ihnen durch zahlreiche, auch strategisch motivierende Eingaben, Befangenheitsanträge und Anzeigen durch die Beklagten ein zügiges, kontinuierliches Arbeiten verunmöglicht worden sei. Das sehen die Richter anders: "Ein hinterhältiges, gemeines oder krass wahrheitswidriges Benehmen" sei in diesen Vorgängen nicht zu erkennen. Auf der anderen Seite haben die Richter keinerlei Verständnis für den Vortrag der Bundesanwaltschaft, sie sei durch derlei permanente Störmanöver von der eigentlichen Arbeit abgehalten worden. "Aussichtslose Rechtsbehelfe verursachen bei der Gegenpartei generell keinen großen notwendigen Argumentationsaufwand", heißt es in dem Beschluss. Deshalb hätten die Staatsanwälte auch keine solche Behinderungen zu gewärtigen gehabt, dass sie "an der operativen Führung des Strafverfahrens erheblich gehindert" worden seien. Das lenkt die Frage, warum das Verfahren dann so verbummelt und nun dem Steuerzahler mit einem Millionenbetrag aufgelastet worden ist, noch stärker in die politische Richtung.

Interessant am Schweizer Beschluss ist aus deutscher Sicht, dass Theo Zwanziger in seinen Ausgleichsforderungen für wirtschaftliche Einbußen auch die Einschaltung der Diekmann Kommunikation GmbH mit knapp 6000 Euro geltend gemacht hatte: Es sei dabei um "mediale Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Thematik WM 2006" gegangen. Der Berater Kurt Diekmann ist derzeit die Schlüsselfigur im eskalierenden Führungsstreit an der DFB-Spitze. Seit Monaten gehen dort diverse Prüfstäbe der Frage nach, welche Leistungen Diekmanns konkret vom DFB mit gut 360 000 Euro honoriert worden sind. Das Schweizer Bundesgericht wies im Falle von Zwanzigers Zahlbegehr die Causa Diekmann ab: Es sei nicht bekannt, "welche Leistungen konkret erbracht wurden".

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