Sommermärchen-Affäre:DFB gegen DFB

Der Deutsche Fußball-Bund veröffentlicht eine Klarstellung zum Umgang mit der WM-Affäre - und widerspricht dabei seiner eigenen, zwei Jahre alten Darstellung. Es geht um die Frage, ob eine Selbstanzeige den Verband vor Schlimmerem bewahrt hätte.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Zum wiederholten Mal muss sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) in diesen Tagen gegen den Vorwurf wehren, dass er zu Beginn der Sommermärchen-Affäre im Herbst 2015 bei den Finanzbehörden keine Selbstanzeige abgegeben habe. Und nun kommt es bei seiner Verteidigungsstrategie zu einer irritierend erscheinenden Konstellation: Am Montag veröffentlichte der Verband eine Stellungnahme mit Zitaten seines Steueranwaltes, die dem DFB-Vortrag bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung widersprechen.

Die in den letzten Tagen wiederholt geäußerte Behauptung, durch eine Selbstanzeige hätte man den DFB vor Ermittlungen und Millionennachzahlungen möglicherweise bewahren können, sei sachlich und rechtlich falsch und beruhe auf unzureichender Kenntnis der Funktion einer Selbstanzeige, zitierte der DFB den Münchner Fachmann Jan Olaf Leisner.

Hätte eine frühe Selbstanzeige das Verfahren verhindert?

Noch vor zirka zwei Jahren hatte das der DFB anders formuliert. Damals befand er sich in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung mit seinem langjährigen und im Zuge der WM-Affäre gekündigten Direktor Stefan Hans. Diesem warf er unter anderem vor, er habe schon seit Sommer 2015 von jener ominösen Zahlung über 6,7 Millionen Euro an den Weltverband Fifa gewusst, über die der Spiegel dann im Herbst 2015 berichtete. In einem Teilurteil aus dem August 2016 gab die zuständige Kammer den Vortrag des DFB so wieder: "Hätte der Kläger (Hans) vor der Veröffentlichung über den Vorgang der 6,7 Millionen das Präsidium informiert, so hätte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft vermieden werden können. Der Beklagte (DFB) hätte frühzeitig reagieren können, z.B. durch eine Selbstanzeige."

Was gilt nun? Hätte sich nach Ansicht des DFB durch eine Selbstanzeige ein Verfahren verhindern lassen oder nicht? Jedenfalls leitete die Staatsanwaltschaft Frankfurt am 3. November 2015 eines ein - wegen des Verdachts auf schwere Steuerhinterziehung. In der Regel wird auch bei Selbstanzeigen ein Verfahren eröffnet. Dieses endet aber, sobald klar ist, dass die Anzeige rechtzeitig und vollständig erfolgte.

Der DFB sagt zum Thema, dass die Passage aus dem Hans-Prozess nicht vollständig wiedergegeben sei. Abgesehen davon sei es vor dem Arbeitsgericht vor allem darum gegangen, deutlich zu machen, dass durch eine frühzeitige Information durch Hans der DFB anders hätte agieren können. Im Steuerverfahren dagegen hätten die Fachanwälte mit Blick auf die Frage einer Selbstanzeige immer eine klare Linie vorgegeben, der das Präsidium folge.

Der DFB entschied sich im Herbst 2015, als der heutige Präsident Reinhard Grindel noch Schatzmeister war, gegen eine Selbstanzeige und verteidigt dies vehement. Er ist immer noch der Auffassung, dass die 6,7 Millionen Euro - wie in der Steuererklärung angegeben - als Betriebsausgabe zu sehen seien. Diese Summe war im April 2005 in einer Überweisung an die Fifa als Beitrag für eine Gala deklariert worden, diente aber tatsächlich dazu, einen drei Jahre zuvor vom früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus gewährten Kredit zurückzuzahlen. Nach heutigen Erkenntnissen der Ermittler handelte es sich dabei um ein Privatdarlehen von Dreyfus an Franz Beckenbauer. Ihrer Meinung nach handelt es sich daher nicht um eine Betriebsausgabe. Den Ex-DFB-Granden Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Theo Zwanziger als Verantwortlichen der Steuererklärung drohen Anklagen. Der DFB erhielt schon im Vorjahr für 2006 einen geänderten Steuerbescheid über 19,2 Millionen Euro.

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