Süddeutsche Zeitung

Sommermärchen-Affäre:150 000 Euro - und das Verfahren ist vorbei

In der Affäre um die WM 2006 wird das Verfahren gegen den früheren Fifa-General Urs Linsi gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Ob es im Fall der drei angeklagten Ex-DFB-Funktionäre zu einem öffentlichen Prozess kommt, bleibt offen.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Die Aussichten auf neue Erkenntnisse im "Sommermärchen"-Skandal rund um die Fußball-WM 2006 sind weiter gesunken. Das Landgericht Frankfurt bestätigte auf Anfrage, dass das Verfahren gegen den früheren Fifa-Generalsekretär Urs Linsi, 72, auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist - gegen Zahlung eines Geldbetrages von 150 000 Euro zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen. Linsi selbst wollte sich dazu nicht äußern. Der langjährige Funktionär des Fußball-Weltverbandes sei froh, dass die Sache jetzt erledigt sei, sagte sein Sprecher.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelte seit 2015 zu mysteriösen Millionen-Transaktionen rund um die WM 2006. Sie wirft in ihrer Anklage den früheren deutschen Fußball-Funktionären Wolfgang Niersbach, 71, Horst R. Schmidt, 80, und Theo Zwanziger, 76, Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor. Linsi hatte sie wegen Beihilfe dazu angeklagt. Alle bestritten die Vorwürfe stets.

Der Kern des Verfahrens ist eine Überweisung in Höhe von 6,7 Millionen Euro, die im April 2005 vom damaligen deutschen WM-Organisationskomitee (OK) an die Fifa floss. Das Geld war als Beitrag für eine geplante und später abgesagte Eröffnungsgala des Turniers deklariert worden. Tatsächlich flossen die Millionen noch am selben Tag unter verändertem Überweisungszweck vom Weltverband an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus, um so einen Kredit abzulösen.

Der Verwendungszweck der zehn Millionen Franken ist bis heute ungeklärt

Der inzwischen verstorbene Manager hatte dem deutschen OK-Chef Franz Beckenbauer 2002 zehn Millionen Schweizer Franken geliehen, die auf verschlungenen Wegen bei einer Firma des katarischen Skandalfunktionärs Mohammed bin Hammam landeten. Der Verwendungszweck dieser zehn Millionen Franken ist trotz zweier interner Untersuchungen beim DFB und behördlichen Ermittlungen in mehreren Ländern bis heute ungeklärt. Nach Aktenlage ist das wahrscheinlichste Szenario, dass sie Teil eines TV-Rechtegeschäftes waren.

Beckenbauer ist zwar die Schlüsselfigur in der ganzen Causa, war im Frankfurter Steuerverfahren aber nie Beschuldigter, sondern nur Zeuge. Das Verfahren richtet sich gegen die Funktionäre, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft für die Rückzahlung des Kredites beziehungsweise für die Abgabe der Steuererklärung zuständig waren. Nach Meinung der Ermittler setzten die DFB-Verantwortlichen die 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung zu Unrecht als Betriebsausgabe an.

Linsi war angeklagt worden, weil der damalige Fifa-Generalsekretär und langjährige Vertraute des früheren Fifa-Chefs Sepp Blatter den Ermittlern als Schaltstelle für die Abwicklung der Rückzahlung galt. Weil Beckenbauer und Bin Hammam zum Verwendungszweck der Zehn-Millionen-Zahlung bis heute schweigen, hofften nicht zuletzt Vertreter der aktuellen DFB-Führung, Linsi könne dazu beitragen, deren Hintergrund aufzuhellen. In einer Befragung während des Verfahrens erklärte Linsi dem Vernehmen nach, er habe geglaubt, dass Louis-Dreyfus 2002 für die Finanzierung der WM-Gala in Vorleistung gegangen sei. Dies hielten nicht nur die Frankfurter Ermittler für unplausibel. Zu den Gründen für die Einstellung äußert sich die Staatsanwaltschaft nicht.

Das Verfahren in der Schweiz verjährte wegen der Skandale der Bundesanwaltschaft

Gegen die drei anderen Angeklagten Niersbach, Schmidt und Zwanziger läuft das Verfahren weiter. Die Anklage wurde bereits 2019 zugelassen, allerdings ist seitdem wenige Bewegung in dem Verfahren - und gab es auch noch keine Verhandlung. Ob es zu einem öffentlichen Prozess kommt, ist aufgrund der komplizierten juristischen Lage ungewiss. Denn neben der Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte parallel in der Schweiz die Berner Bundesanwaltschaft rund um die Millionenüberweisungen ermittelt und das Funktionärsquartett wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Beihilfe dazu beim Schweizer Bundesstrafgericht angeklagt. Auch diesen Vorwurf wiesen alle Beteiligten zurück. Aufgrund der Skandale rund um die Bundesanwaltschaft verzögerte sich die Angelegenheit letztlich so sehr, dass sie im April 2020 verjährte.

Gemäß des "Schengener Durchführungsübereinkommens" darf eine Person in zwei verschiedenen Ländern nicht für dieselbe Sache vor Gericht stehen. Nun geht es unter den beteiligten Juristen um die Frage, ob dies im vorliegenden Fall zutrifft, ob sich also das deutsche und das Schweizer Verfahren im Kern um dieselbe Sache drehen. Folgt das Landgericht hier dem Vortrag der Angeklagten, könnte das Verfahren bald komplett beendet sein.

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