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Caster Semenya:Das Recht zu rennen

Das Schweizer Bundesgericht bestätigt den Leichtathletik-Weltverband: Dessen Testosteronregel für bestimmte Strecken mag zum Nachteil Caster Semenyas sein. Aber sie schützt viele, viele andere Frauen.

Kommentar von Joachim Mölter

Nun ist die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya also auch vom Schweizer Bundesgericht ausgebremst worden in dem Bestreben, ihren Sport als Frau ausüben zu dürfen; das heißt aber nicht, dass ihr Kampf zu Ende ist. Sie kann noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen, was ihre Anwältin Dorothee Schramm nicht ausgeschlossen hat: "Als Gesellschaft können wir einem Sportverband nicht erlauben, sich über fundamentale Menschenrechte hinwegzusetzen."

Bundesgericht bestätigt Cas-Entscheidung

Das Schweizer Bundesgericht hat eine Beschwerde der zweimaligen 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya zurückgewiesen. Die Südafrikanerin war gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes Cas vorgegangen. Im Kern des langwierigen Rechtsstreits ging es um eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes (WA) zum Testosteron-Limit für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen.

Für den Verband gehört Semenya zu den "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten". Sie darf daher nicht in Rennen zwischen 400 Meter und einer Meile starten.

Mit ihrem Einspruch war Semenya im Mai 2019 ebenso wie der südafrikanische Leichtathletik-Verband vor dem Cas gescheitert. Das Bundesgericht verwies nun darauf, dass es die Cas-Entscheidung nur dahingehend überprüft habe, ob das Urteil gegen grundlegende und anerkannte Prinzipien der Rechtsordnung verstoße; dies sei nicht der Fall. Der Cas habe mit Hilfe von Experten verbindlich festgestellt, dass Testosteron der Hauptfaktor für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Geschlechter in der Leichtathletik darstelle. Auf Basis der gemachten Feststellungen sei der Cas-Entscheid nicht zu beanstanden - die Fairness im sportlichen Wettkampf sei ein legitimes Anliegen und bilde ein zentrales Prinzip des Sports. Auch eine Verletzung der Persönlichkeit und der Menschenwürde von Semenya sah das Bundesgericht in dem Cas-Urteil nicht. dpa

Bloß: Welches fundamentale Menschenrecht soll denn das sein, das Caster Semenya verwehrt wird vom Leichtathletik-Weltverband? Das Recht zu rennen?

Daran hindert sie niemand, und zwar nirgendwo. In Südafrika, wo Caster Semenya als Frau geboren, aufgewachsen und gesetzlich anerkannt ist, darf sie selbstverständlich und ohne weiteres als Frau starten. Nur wenn sie international mitlaufen will - bei Olympia, Weltmeisterschaften, also überall, wo es Ruhm und Geld zu gewinnen gibt -, müsste sie vorher ihren natürlichen Testosteronspiegel auf ein bestimmtes Niveau senken - oder in der Männer-Klasse antreten. Denn für den Leichtathletik-Weltverband ist Caster Semenya ein "biologisch männlicher Athlet mit weiblicher Geschlechtsidentität". Für solch eine genetische Veranlagung gibt es einen Fachbegriff, "Differences of Sex Development", kurz DSD. Der im Sport ausschlaggebende Unterschied ist dabei der höhere Testosteronwert, der körperliche Vorteile nach sich zieht.

Im Sport ist es notwendig, klar zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden

Der Leichtathletik-Weltverband hat im Umgang mit diesem Phänomen zweifellos Fehler gemacht, er hat seine Regeln nachbessern müssen, aber die letzte Fassung scheint nun auch vor Zivilgerichten standzuhalten. Auf bestimmten Laufstrecken dürfen Frauen mit DSD einen bestimmten Testosteronwert nicht überschreiten, weil sie sonst einen Wettbewerbsvorteil gegenüber herkömmlich veranlagten Frauen haben. Bei den Strecken handelt es sich um die zwischen 400 Metern und einer Meile, also genau jene, auf den Caster Semenya unterwegs ist. Es ist verständlich, dass sie sich deswegen beschwert; weniger verständlich ist, dass sie sich als Streiterin für Frauen-Rechte allgemein darstellt. Das ist sie nicht.

Im Sport ist es notwendig, klar zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden, ebenso übrigens wie zwischen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern. Anders funktioniert es nicht mit dem Fairnessprinzip. Die Regel des Weltverbandes mag nun zum Nachteil von Caster Semenya gereichen, aber sie ist zum Schutz von Hunderten, Tausenden anderer Frauen, die sonst benachteiligt würden. Und genauso hat es auch das Schweizer Bundesgericht gesehen.

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SZ vom 10.09.2020/chge
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