Urteil:Sportgericht weist Semenyas Einspruch gegen Testosteron-Limit ab

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Olympiasiegerin Caster Semenya kämpft gegen eine Regel des Leichtathletik-Weltvebandes. (Foto: Getty Images)
  • Die Olympiasiegerin Caster Semenya verliert vor dem Internationalen Sportgerichtshof gegen den Leichtathletik-Weltverband.
  • Die Läuferin hatte sich gegen eine Regel gewehrt, mit der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden.

800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya hat vor dem Internationalen Sportgerichtshof im juristischen Streit um Testosteron-Grenzwerte für Frauen eine juristische Niederlage erlitten. Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Cas ist eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF rechtens, mit der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden.

Läuferinnen, die künftig bei internationalen Wettkämpfen über Distanzen von 400 Metern bis zu einer Meile starten wollen, müssen ihren Testosteronwert "innerhalb einer durchgehenden Periode" von mindestens sechs Monaten auf unter fünf Nanomol pro Liter senken. Dies ist auch durch die Einnahme hormoneller Verhütungsmittel möglich.

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Das dreiköpfige Cas-Gericht in Lausanne lehnte die Einsprüche Semenyas und des südafrikanischen Leichtathletik-Verbandes ASA mehrheitlich ab. Die IAAF-Regel sei zwar diskriminierend, aber die Mehrheit des Gremiums befand sie auf Grundlage der von allen Parteien eingereichten Unterlagen auch "als notwendiges, vernünftiges und angemessenes Mittel". So könne das Ziel des Weltverbandes erreicht werden, die Integrität weiblicher Athleten in den fraglichen Wettbewerben aufrecht zu erhalten.

Richter weisen auf Schwierigkeiten hin

"Ich weiß, dass die IAAF-Regularien speziell auf mich zielen. Über ein Jahrzehnt hat die IAAF versucht, mich zu bremsen, aber das hat mich nur stärker gemacht", ließ Semenya über ihre Anwälte mitteilen: "Die Entscheidung des Cas wird mich nicht zurückhalten." Semenya hatte in ihrer Karriere bereits ihren Testosteronwert zeitweise künstlich senken müssen und daraufhin deutlich langsamere Zeiten erzielt. Die 28 Jahre alte Südafrikanerin hat nun noch die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einzulegen.

Die Richter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass es im konkreten Einzelfall aber zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Regel kommen könne. Das Cas-Urteil könnte Auswirkungen auf das Startrecht von Frauen mit hohen Testosteronwerten für die WM vom 27. September bis 6. Oktober in Doha/Katar haben. Bis zum WM-Start sind es noch weniger als sechs Monate.

Mit dem Grenzwert von fünf Nanomol pro Liter reagierte die IAAF auch auf eine Studie vom Juli 2017, wonach Frauen mit hohen natürlichen Testosteronwerten in einigen Disziplinen einen Wettbewerbsvorteil von bis zu 4,5 Prozent haben. Der natürliche Testosteronwert ist bei Frauen normalerweise deutlich geringer als die jetzt festgelegten fünf Nanomol in einem Liter Blut. Die IAAF hatte die umstrittene Studie veranlasst, weil das Cas die Testosteron-Regel mit der Forderung aufgehoben hatte, Beweise für den vermeintlichen Wettbewerbsvorteil zu erbringen.

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