Recht ist bekanntlich nicht dazu da, es allen recht zu machen, aber für das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) wäre das aktuell die Ideallösung. Zwar steht, sehr wahrscheinlich noch im Februar, das nächste Urteil in dem immer komplizierter werdenden Fall um den Regionalligisten Schwaben Augsburg an. Doch die größte Gefahr für den Verband besteht darin, dass ein Beteiligter erneut Einspruch einlegt. Der Fall, der nur wegen einer wochenlangen Schludrigkeit aufkam, hat das Zeug, Grundsatzfragen an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) zu stellen. Und es geht um nicht weniger als die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Sportnachwuchs-Förderung, in Deutschland im Speziellen, aber auch in ganz Europa, und das möglicherweise über den Fußball hinaus.
Alles begann damit, dass der Regionalligist Schwaben Augsburg monatelang gegen die U23-Regel verstoßen hat, wonach in jedem Kader vier Spieler unter 23 Jahren stehen müssen, die für die deutsche Nationalmannschaft spielberechtigt sind. Türkgücü München, der FC Schweinfurt und Wacker Burghausen hatten ihre Spiele gegen die Schwabenritter verloren und Berufung eingelegt. Und auf Nachfrage bestätigte jetzt auch der FC Eintracht Bamberg (0:2 am 7. September) der SZ, ebenfalls Einspruch eingelegt zu haben. Der Eintracht wurden bereits, vorbehaltlich des ausstehenden Urteils, ebenfalls drei Punkte zugesprochen. Für Schwaben Augsburg geht es jetzt also schon um zwölf Punkte haben oder nicht haben – der Ligaverbleib wird quasi vom Gericht entschieden. In jener Saisonphase hatte der Klub einen weiteren Sieg eingefahren, ein 2:1 gegen Viktoria Aschaffenburg. Die Aschaffenburger teilten auf Nachfrage mit, dass es in diesem Spiel zu keinem Regelverstoß gekommen sei.
Angesichts der Tragweite ist es wenig überraschend, dass Schwaben Augsburg nun die ganz große Keule schwingt. Eine Anfrage bei der vom Verein beauftragten Sportrechtskanzlei Schickhardt zeigt, wie hoch der Fall dort gehängt wird. Thomas Himmer von der renommierten Kanzlei erklärt, dass die aktuelle Regelung eindeutig gegen das europäische Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße. Dass es sich im Amateur- und semiprofessionellen Fußball um befristete Vertragsspieler handelt und nicht um Festanstellungen, tue nichts zur Sache.
Himmer verweist unter anderem auf ein Urteil im vergangenen Jahr um den belgischen Klub Royal Antwerpen, bei dem der Europäische Gerichtshof die sogenannte „Home-grown-players“-Regel überprüfte – eine Regelung hinsichtlich Eigengewächsen also, bei denen die Nationalität nicht das Unterscheidungsmerkmal ist. Doch selbst in diesem Fall, in dem sozusagen nicht explizit nach Staatszugehörigkeit diskriminiert wird, habe das Gericht die bestehende Regelung angezweifelt. Der Fall wurde an ein nationales Gericht verwiesen – die Uefa und der nationale Verband müssen darauf vorbereitet sein, die Aufrechterhaltung der jetzigen Nachwuchsförderung ausreichend begründen zu können, und sehen die Gefahr, dass dem nicht so ist.
Die U23-Regel, die deutsche Spieler klar bevorteilt, gehöre daher laut Himmer dringend bearbeitet. Diese findet fast im gleichen Wortlaut auch beim DFB für die dritte Liga Anwendung. Sollte nun das Verbandsgericht das erste Urteil bestätigen, wäre zunächst zu prüfen, wie der Weg durch weitere Instanzen aussehen könnte, in Betracht kommen unter anderem das BFV-Schiedsgericht oder auch ein DFB-Gericht.
Die Entscheidung betrifft zahlreiche Klubs, die um Auf- und Abstieg spielen – und es droht eine monatelange Hängepartie
Das Problem für den BFV: Vom 22. Februar an wird schon wieder gespielt, unter anderem empfängt an diesem Tag der Tabellenzweite FC Bayern München II den FC Schweinfurt, und beide würden davor gerne wissen, wie viele Punkte die Unterfranken eigentlich auf dem Konto haben. Für Türkgücü München und Eintracht Bamberg würden sich im Falle einer Urteils-Bestätigung die Chancen auf den Ligaverbleib erheblich erhöhen.
Die Entscheidung betrifft also zahlreiche Mannschaften, die um Auf- und Abstieg spielen, und wenn nach dem Urteil ein erneuter Einspruch folgt, droht eine Hängepartie bis tief in die Saison hinein. Nach der Berufung der Augsburger waren die Vereine aufgerufen, weitere Stellungnahmen abzugeben; weil bei den Bambergern alles erst nachgereicht wurde, dauerte das Verfahren ein wenig länger. Die Kanzlei Schickhardt hatte auch Rechtsfehler im ersten Urteil angemahnt und weist jetzt darauf hin, dass das Strafmaß in solch einem Fall gar nicht festgelegt sei.
Nach dem nächsten Urteil wird wahrscheinlich immer noch keine Klarheit herrschen. Und die U23-Regel wird mit Blick auf das Arbeitsrecht erst einmal eine Grauzone bleiben, bis jemand ein finales Spiel vor der höchstmöglichen Instanz erwirkt – vielleicht versteht der DFB den aktuellen Fall um Schwaben Augsburg aber auch als Warnung, die Statuten anzupassen. Die Regionalliga Bayern jedenfalls wird zumindest in den ersten Wochen nach der Winterpause erst einmal in Ungewissheit weiterspielen.

