Russland:32 Sportler verlangen schnelle Klärung

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Viktor Ahn, hier mit seiner Goldmedaille über 1000 Meter Shorttrack in Sotschi 2014, will sich mit 31 anderen Athleten für die Winterspiele in Südkorea einklagen. (Foto: David J. Phillip/dpa)

Athleten ziehen vor die Ad-hoc-Kammer des Sportgerichtshofs Cas.

Von Johannes Aumüller

Das sportjuristische Hickhack um die Zulassung russischer Sportler hält bis kurz vor Beginn der Winterspiele an. Am Dienstag wurde bekannt, dass sich 32 Athleten einklagen wollen. Dafür machten sie eine Eingabe bei der sogenannten Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofes (Cas). Dieses Gremium wird stets rund um Olympische Spiele eingesetzt, damit es in Streitfragen eine schnelle Klärung herbeiführen kann.

Zu den 32 Athleten, die sich einklagen wollen, zählen diverse russische Medaillenhoffnungen wie Viktor Ahn (Shorttrack), Anton Schipulin (Biathlon) oder Sergej Ustjugow (Langlauf). Diese Sportler hatten neben vielen anderen Ende Januar erfahren, dass sie vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) keine Einladung erhalten, obwohl sie nicht wegen eines Dopingvergehens gesperrt sind. Eine konkrete Begründung gab es dafür nicht. Das IOC teilte mit, dass eine Prüfkommission unter Leitung der früheren französischen Sportministerin Valerie Fourneyron nach Auswertung zusätzlicher Informationen Zweifel an der Sauberkeit dieser Athleten habe. Zentral soll unter anderem eine kürzlich zugespielte Datenbank mit Informationen aus dem Moskauer Labor von 2012 bis 2015 sein.

Die Russland-Frage ist: Kann das IOC jetzt einladen, wen es will?

Die Gruppe, die nun ihren Start einklagen will, ist nicht zu verwechseln mit jener 15-köpfigen Gruppe um Alexander Legkow (Langlauf) und Alexander Tretjakow (Skeleton). Diese waren erst vom IOC wegen angeblicher Verstrickung ins Betrugssystem von Sotschi 2014 mit einer lebenslangen Olympia-Sperre belegt worden waren, dann vom Cas mangels Beweisen freigesprochen wurden - erhielten aber schließlich auch keine Einladung. Ob die Legkow-Gruppe sich auch an die Ad-hoc-Kammer des Sportgerichtshofes wendet, war zunächst noch unklar.

Am Mittwoch soll es nun zu den Beratungen wegen der Klage der 32 Sportler kommen. Die Kernfrage ist, ob sich das Richter-Trio des Cas überhaupt als zuständig empfindet. Es könnte die Auffassung vertreten, dass das IOC von den russischen Sportlern persönlich einladen könne, wen es wolle, weil Russlands Olympia-Komitee aktuell suspendiert sei. Sollten sich die Richter aber des Falles intensiver annehmen, kann es spannend werden. Dann müsste das IOC die bisher nicht konkretisierten Argumente für die Nicht-Einladung darlegen.

Zugleich beschäftigt der Fall ein Schweizer Zivilgericht. Das erklärte das IOC-Mitglied John Coates. Schon am Wochenende hatte das IOC mitgeteilt, dass sechs Russen mit einem Einspruch vor diesem Schweizer Zivilgericht gescheitert seien. Dabei handelte es sich allerdings nicht um das Schweizer Bundesgericht, wie es zunächst hieß, sondern nach IOC-Angaben um ein erstinstanzliches Gericht in Lausanne.

© SZ vom 07.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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