Revision abgeschmettert:DFB begrüßt Haftstrafe für Hoyzer

Kein Freispruch für den Skandal-Schiedsrichter: Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil des Landesgerichts Berlin und schickt Robert Hoyzer ins Gefängnis.

DFB-Präsident Theo Zwanziger hat die Urteilsbestätigung gegen Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer begrüßt.

"Ich bin mit dieser Entscheidung natürlich sehr einverstanden. Die Entscheidung zeigt, dass es sich weder um ein Kavaliersdelikt, noch um Gaunertum, sondern um strafbaren Betrug gehandelt hat", sagte der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes auf einer kurzfristig einberaumten Pressekonferenz in der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main.

Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer muss für zwei Jahre und fünf Monate hinter Gitter. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes verwarf am Freitag in Leipzig in höchster Instanz die Revision der Verteidigung und bestätigte das Urteil des Landgerichtes Berlin, das Hoyzer wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt hatte.

Zwei Jahre und elf Monate

Der Hauptangeklagte Ante Sapina, der hohe Geldbeträge auf von ihm mit Hilfe des Ex-Schiedsrichters manipulierte Fußballspiele gewettet hatte, muss wie von den Berliner Richtern entschieden für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis.

Damit ist der Wett- und Manipulationsskandal abgeschlossen. Hoyzer selbst war nicht anwesend und wurde durch seinen Anwalt Thomas Hermes vertreten.

In der Revisionsverhandlung am Leipziger BGH hatte zuvor überraschend neben der Verteidigung auch Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider als Vertreter der Bundesanwaltschaft für Freispruch plädiert. Der 5. Strafsenat unter Vorsitz von Richter Clemens Basdorf schloss sich den von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgebrachten Argumenten nicht an.

Zwanziger kritisiert Staatsanwalt

DFB-Boss Zwanziger bewertete die Entscheidung als "klares Signal". "Das ist wichtig für unseren Fußball sowie für die gesamte Gesellschaft. Bei einem Freispruch wären die Menschen in die Orientierungslosigkeit geschickt worden", erklärte der promovierte Jurist.

Zwanziger sparte zudem nicht mit Kritik an Oberstaatsanwalt Hartmut Scheider als Vertreter der Bundesanwaltschaft, der für einen Freispruch Hoyzers plädiert hatte. Zwanziger bezeichnete den Antrag als "fahrlässig" und betonte: "Ich hätte mir vom Oberstaatsanwalt gewünscht, dass die Folgen eines Freispruchs für das Rechtsempfinden in unserer Gesellschaft mehr herausgearbeitet worden wären."

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