Süddeutsche Zeitung

Rensing scheitert mit Klage:358.484 Euro und 64 Cent

Niederlage für Michael Rensing: Der ehemalige Stammtorhüter des FC Bayern ist mit seiner Schadenersatz-Klage gegen Roman Grill gescheitert. Er hatte dem Sportmanager vorgeworfen, bei der Suche nach einem neuen Verein schwere Fehler begangen zu haben.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Michael Rensing, bis 2010 Stammtorhüter des FC Bayern, musste am Freitag eine herbe Niederlage einstecken. Vor dem Landgericht München I scheiterte der 28-Jährige mit einer Schadenersatzklage gegen seinen früheren Spielerberater Roman Grill. Dem Münchner Sportmanager wirft der Torwart vor, damals bei der Suche nach einem neuen Verein schwere Fehler begangen zu haben.

Der Keeper, derzeit Ersatzmann von Stammtorhüter Bernd Leno bei Bayer 04 Leverkusen, wirft Grill vor, ihm seinerzeit ein erstes Angebot des 1. FC Köln nicht unterbreitet zu haben. Das Münchner Verfahren ist bereits das zweite juristische Nachspiel um diesen Vereinswechsel: In einem weiteren Prozess stehen sich Grill und der aktuelle Rensing-Berater Kon Schramm in Düsseldorf vor Gericht gegenüber.

Wie teuer kommt es einen Spitzentorwart zu stehen, sechs Monate untätig zu sein? Michael Rensing kann diese Frage exakt beantworten: 358.484 Euro und 64 Cent. Genau diesen Betrag will er von Roman Grill haben, dem Gründer der Sportagentur acta7, die unter anderem Bayern-Kapitän Philipp Lahm betreut. Bei seiner Berechnung hat Rensing pflichtgemäß einen Betrag abgezogen, der ihm offiziell als Arbeitslosengeld zugestanden hätte - das er aber nie kassiert hat, wie sein Rechtsanwalt Markus Buchberger aus Dortmund betont.

Im Kern besteht der Vorwurf daraus, dass es schon frühzeitig ein Angebot des 1. FC Köln gegeben haben soll, der Rensing einen nahtlosen Wechsel von der Isar an den Rhein ermöglicht hätte. Davon habe Rensing damals nichts erfahren, behauptete Buchberger am Freitag bei der mündlichen Verhandlung im Justizpalast.

Der Sportler selbst konnte dazu nichts sagen - er war wegen des bevorstehenden Ligaspiels nicht erschienen. Grill dagegen erklärte, seinen Mandanten natürlich unterrichtet zu haben, der damals jedoch mit einem Wechsel ins Ausland geliebäugelt habe. Dem widersprach Buchberger: Sein Mandant habe im Rahmen des Düsseldorfer Prozesses 2012 erstmals von diesem Angebot erfahren.

In diesem Verfahren streitet Spielerberater Grill mit seinem Kollegen Schramm darum, ob ihm auch ein Teil des Honorars für den späteren Rensing-Wechsel nach Köln zustehe. Die Klage von Grill wurde Ende 2012 abgewiesen - der Streit geht aber in die zweite Runde.

Michael Baumgartner, Einzelrichter der 29. Zivilkammer in München, interessierte sich vor allem für eine bestimmte Passage in dem ersten Angebot der Kölner. Darin war ein Vorbehalt formuliert, dass nämlich "entsprechende Gremien" der Kölner erst einem Spielerwechsel zustimmen müssten. Anwalt Buchberger nannte diesen Passus ein "Nullum". Denn es lasse sich nachlesen, dass es in Köln kein Gremium gebe, das gegen Maßnahmen der Geschäftsführung ein Veto einlegen könnte.

Das überzeugte den Richter jedoch nicht. Er wies am späten Mittag die Klage ab. Entscheidend war aus seiner Sicht, dass das Kölner Angebot nicht bedingungslos gewesen sei. Der Vertrag wäre also nicht schon dadurch zustande gekommen, dass Rensing "ja" gesagt und unterschrieben hätte: Es gebe keine Beweis dafür, dass der 1. FC Köln auf jeden Fall zugestimmt hätte.

Der Anwalt von Michael Rensing geht davon aus, dass gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt wird.

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SZ vom 13.04.2013/sonn
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