Süddeutsche Zeitung

Ehemaliger DFB-Präsident:ZDF: Grindel hat kein Rückkehrrecht

Der Fernsehsender revidiert die Rechtsauffassung zum zurückgetretenen DFB-Chef. Grindel war rund zehn Jahre für den Sender tätig gewesen.

Reinhard Grindel hat nach seinem Rücktritt als Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie von seinen Ämtern beim Weltverband Fifa und der Europa-Union Uefa kein Rückkehrrecht zu seinem ehemaligen Arbeitgeber ZDF. Das ist das Ergebnis einer externen juristischen Expertise, sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Sender revidiert damit seine zuvor vertretene Auffassung, an der öffentliche Kritik geübt worden war. Unter anderen hatte der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim gesagt, er sehe keinen Anhaltspunkt dafür, dass Grindel noch ein gesetzlich geregeltes Rückkehrrecht zu dem TV-Sender habe.

Anfang April hatte es beim ZDF noch geheißen, Grindel habe "aufgrund seiner früheren Mitgliedschaft im Bundestag ein im Abgeordnetengesetz geregeltes gesetzliches Rückkehrrecht". Dieses bestehe für Parlamentarier auch dann fort, "wenn sie nach ihrer Abgeordnetentätigkeit andere Aufgaben wahrnehmen". Grindel hatte von 1992 bis 1997 beim ZDF in Bonn gearbeitet, von 1997 bis 1999 das Studio in Berlin geleitet und von 1999 bis 2002 das in Brüssel. Danach saß er von 2002 bis 2016 als Abgeordneter für die CDU im Bundestag.

Im April 2016 wurde Grindel zum DFB-Präsidenten gewählt, aufgrund von Verfehlungen trat der 57-Jährige am 2. April zurück, acht Tage später legte er auch seine internationalen Ämter nieder. Hans Herbert von Arnim, einer der renommiertesten deutschen Rechtswissenschaftler, hatte auf eine im Gesetz verankerte dreimonatige Frist verwiesen, innerhalb der ein Antrag auf Rückkehr gestellt werden müsse, wenn das Mandat beendet ist. Von dieser Ausschlussfrist "gibt es keine Ausnahmen", sagte der 79-Jährige.

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SZ vom 25.04.2019/epd
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