Süddeutsche Zeitung

Prozess von Türkgücü gegen den BFV:Dicke Luft bei offenen Fenstern

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Nach langer Verhandlung verschiebt das Landgericht die Entscheidung auf Mittwoch. Die Richterin fühlte sich vorab nicht ausreichend informiert.

Von Christoph Leischwitz

Wann man denn das letzte Mal gelüftet habe, fragte die Vorsitzende Richterin nach drei Stunden, und ein Beamter rief zurück: "Vor einer Stunde." Also: noch mal lüften, noch eine Pause im großen Saal des Münchner Landgerichts. Zwar ist wenig Zeit so ziemlich das Einzige, was alle Beteiligten gemeinsam haben, aber es ging nicht anders: Am Schluss wurde auch die Entscheidung vertagt. So kann weiterhin niemand mit Gewissheit sagen, ob nun der FC Schweinfurt oder Türkgücü München im DFB-Pokal gegen Schalke 04 spielen darf. Ja, noch nicht einmal, ob die unterlegene Partei die nächste Instanz anruft - und wie lange das dann noch dauern würde. Am 15. Oktober wird die zweite Hauptrunde ausgelost, kurz vor Weihnachten soll sie ausgespielt werden.

Dreieinhalb Stunden hatte die mündliche Verhandlung im Münchner Landgericht gedauert, nachdem Türkgücü vor zweieinhalb Wochen eine einstweilige Verfügung erwirkt und das Spiel der Franken auf Schalke verhindert hatte. Und offensichtlich waren diesmal so viele neue Informationen auf das Gericht eingeprasselt, dass die Kammer beschloss, die Entscheidung in diesem Rechtsstreit mit dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) erst am Mittwochnachmittag zu verkünden: "Wir werden alles noch einmal gründlich erwägen", sagte die Richterin.

Eine Niederlage wäre für Koch "das Ende der gemeinnützigen Verbände im Sport"

Dass während der Verhandlung die Chancen für den BFV stiegen, nun doch noch Recht zu bekommen, das war leicht herauszuhören. "Das ist ein interessanter Punkt, den Sie da ansprechen" - so oder ähnlich kommentierte die Richterin mehrmals die Ausführungen der beklagten Partei. Vor allem jene des BFV-Präsidenten Rainer Koch selbst, der in dieser Verhandlung mit Abstand die längsten Wortbeiträge einbrachte. Im Kern geht es um die Frage, ob der Verband bei der Entscheidung, Schweinfurt für den Pokalwettbewerb beim DFB zu melden, willkürlich vorgegangen war. Die Ausführungen des BFV waren umfassend. Koch wies jegliche Willkür von sich und erklärte die Ermessensabwägung des Verbands: Weil die Saison in der Regionalliga nicht beendet worden sei, hätten gleich mehrere Vereine rechtliche Schritte angedroht für den Fall, nun benachteiligt zu werden. Es galt also, bei einer Entscheidung die Interessen Türkgücüs, Schweinfurts, der SpVgg Bayreuth und auch von Viktoria Aschaffenburg zu berücksichtigen. Es ging darum, dass Türkgücü doppelt bevorteilt wäre, und das, ohne die Saison zu Ende gespielt zu haben. Dass es deshalb im Jahr 2021 eine Playoff-Runde um den Aufstieg geben werde, und einen Ligapokal für den nächsten DFB-Pokal-Startplatz. Diesen Interessensausgleich habe Türkgücü nun ignoriert. Der BFV erklärte zudem, dass man sich sowieso auf die Verbandsautonomie berufen könne.

Gegen Ende merkte Koch dann auch noch auf einer höheren Ebene an, worum es für den Verband und ihn selbst ging und geht: "Es ging eigentlich darum, so etwas wie diesen Prozess zu verhindern." Man sei in einer "wahnsinnigen Bredouille" gesteckt: "Wir haben eine riesige Haftungsverantwortung", das betreffe ihn auch als persönlich Haftenden. Und er warnte fast schon davor, Türkgücü Recht zu geben: "Das wäre das Ende der gemeinnützigen Verbände im Sport."

Türkgücüs Anwälte vertreten die Meinung, dass die Corona-Pandemie keinen Grund dafür liefere, warum nicht immer alles so laufen sollte wie immer; sie fordern also, dass der Tabellenführer der Regionalliga Bayern aufsteigen darf und zugleich den Pokal-Startplatz erhält. Doch deren Anwälte brachten sich nur sporadisch in die Verhandlung ein. Fast so, als wollte man sich nicht weiter einmischen in die Gespräche zwischen Gericht und BFV. Denn obwohl der BFV klarer Punktsieger war am Montag, herrschte zwischen der Richterin und der beklagten Partei bisweilen dicke Luft. "Sie müssen das ja nicht persönlich nehmen", sagte die Richterin einmal zu Martin Stopper, einem der Anwälte, der den BFV vertrat. Dass das Gericht die vielen Informationen des BFV nämlich so "interessant" fand, lag zum großen Teil auch dran, dass sie ihm neu waren. Der BFV habe sich schriftlich bloß auf seine Verbandsautonomie verlassen - und darauf, dass wegen Corona eben alles anders sei.

Stopper war nach der Verhandlung der Einzige, der zur Presse sprach. Er gab sich zuversichtlich, dass die "umfassenden Argumente" nun verstanden worden seien, und wehrte sich dagegen, diese vorab nicht ausreichend dargelegt zu haben: "Wir hatten manchmal den Eindruck, vielleicht war das alles nicht bis ins letzte Detail durchgelesen worden." Es ist durchaus möglich, dass das Gericht beide Parteien dazu animieren wird, im Streit die Reset-Taste zu drücken. Dann müsste sich der BFV verpflichten, seine Regelungen noch einmal grundsätzlich zu begründen. Wie lange das dauert? Auf Schalke wartet man.

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SZ vom 29.09.2020
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