Prozess in München:Pechstein-Urteil vertagt

Im Schadenersatzprozess von Claudia Pechstein gegen den Weltverband ISU, ist das Urteil vertagt worden. Nächster Verhandlungstermin ist nun am 15. Januar.

Das Urteil im Schadenersatzprozess von Claudia Pechstein vor dem Münchner Oberlandesgericht ist vertagt worden. Beide Parteien haben am Donnerstag nach gut zweistündiger Verhandlung Schriftsatzfrist beantragt, die Richter Rainer Zwirlein auch gewährte. Sie dürfen sich bis 8. Dezember noch einmal schriftlich erklären. Der nächste Verhandlungstermin wurde für den 15. Januar 2015 anberaumt.

Pechstein war zufrieden: "Ich habe heute zum ersten Mal gespürt, dass ich als deutsche Staatsbürgerin ein Recht darauf habe, vor Gericht zu ziehen. Ich fühle mich sehr wohl, ich bin glücklich", sagte die 42-Jährige. Zu ihrem Weinkrampf, der sie während der Verhandlung dazu zwang, den Gerichtssaal kurz zu verlassen, sagte sie: "Das waren Freudentränen."

Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Pechstein hatte den Weltverband ISU auf Schadenersatz in Höhe von insgesamt 4,4 Millionen Euro verklagt. Die Läuferin war 2009 von der ISU anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis "wegen Blutdopings" für zwei Jahre gesperrt worden. Grund dafür waren überhöhte Retikulozytenwerte, die die Berlinerin später per Gutachten mit einer genetisch bedingten Blutanomalie erklärte.

Das Gericht wollte weder über eine Schadenersatzsumme für Pechstein noch darüber entscheiden, ob die Sperre rechtens war. Allerdings sieht es danach aus, dass es sich für zuständig sieht und die Klage zulässt. Richter Zwirlein deutete an, dass er den Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshof Cas, der die Pechstein-Sperre bestätigt hatte, vor dem Bundesgerichtshof in nächster Instanz überprüfen lassen wolle.

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