Prozess gegen Radprofi Schumacher:Anklage fordert fünfstellige Geldstrafe

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Muss keine Haftsstrafe befürchten: Der geständige Doping-Sünder Stefan Schumacher. (Foto: dpa)

Der Betrugsprozess gegen den Radprofi Stefan Schumacher steht kurz vor dem Ende. Während die Anklage eine fünfstellige Geldstrafe für den geständigen Doping-Betrüger fordert, plädiert die Verteidigung auf Freispruch. Schumacher selbst gibt sich optimistisch.

Radprofi Stefan Schumacher droht weiterhin das juristische Brandzeichen eines Doping-Betrügers. Im Prozess gegen den 32-Jährigen vor dem Landgericht Stuttgart forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag die Verurteilung Schumachers wegen Betruges, was mit einer Geldstrafe von 16.800 Euro zu ahnden wäre. Eine Haftstrafe muss der geständige Dopingsünder Schumacher aber nicht befürchten. Seine Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die Urteile werden am kommenden Dienstag um 12 Uhr verkündet.

In seinem 133-minütigen Plädoyer stellte Staatsanwalt Peter Holzwarth die Glaubwürdigkeit des früheren Vorzeigefahrers im Gerolsteiner-Rennstall massiv infrage und stärkte die Zeugenaussagen des vermeintlich betrogenen ehemaligen Gerolsteiner-Bosses Hans-Michael Holczer. "Ein Doping-System Holczer, wie zum Beispiel bei Lance Armstrong, hat es nicht gegeben", sagte der Jurist.

Das Fazit: Holczer habe nichts von den Dopingpraktiken seines einstigen Schützlings gewusst - und wurde deshalb in den betreffenden Monaten im Jahr 2008 betrogen. Schumacher, der die Aussagen des Staatsanwalts mit stoischem Blick verfolgte, sagte: "Für mich ist klar, dass ich freigesprochen werden müsste, darum geht es für mich." Die Aussage Holzwarths, der Prozess würde keine großen Auswirkungen auf die Karriere Schumachers haben, wies der Radprofi zurück. "Bestraft worden bin ich so oder so", sagte er.

Holzwarth unterstrich das geforderte Strafmaß zu Beginn des 18. Verhandlungstages. Die 16. Große Strafkammer machte vor dem Abschluss der Beweisaufnahme den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Zahlung von 10.000 Euro einzustellen. Während das Schumacher-Lager zumindest darüber beraten wollte, lehnte die Staatsanwaltschaft ab.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schumacher vor, Holczer hintergangen und sich mit seinen Verfehlungen laut Anklageschrift einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" erschlichen zu haben. Diesen korrigierte Holzwarth während seines Plädoyers allerdings von 150.000 auf 100.000 Euro, weil die Werbeleistungen Schumachers in den betreffenden Monaten nicht berücksichtigt werden dürften. Das Strafmaß allerdings erhöhte er "etwas", weil kein Geständnis von Schumacher vorliege.

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