Süddeutsche Zeitung

Hochrisikospiele im Fußball:Fußballvereine können an Polizeikosten beteiligt werden

  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat bestätigt, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) an zusätzlichen Polizeikosten bei Hochrisikospielen beteiligt werden darf.
  • Bisher waren die Kosten ausschließlich vom Staat - und somit vom Steuerzahler - getragen worden.
  • Nun hat der Deutsche Liga-Fußball einen neuen Kostenfaktor, den er einplanen muss: die Polizeimehrkosten bei Hochrisikospielen.

Von Ralf Wiegand

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) darf an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Fußball beteiligt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Freitag eine Klage der DFL gegen eine solche Gebührenrechnung des Landes Bremen zwar noch einmal ans Oberverwaltungsgericht der Hansestadt zurückgegeben - dort wird es aber in einer neuen Verhandlung nur noch um die Höhe der Kosten gehen. Im Grundsatz hält das oberste deutsche Verwaltungsgericht solche Gebührenrechnungen für rechtens.

"Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen", sagte Ligapräsident Reinhard Rauball unmittelbar nach der Entscheidung. Er hatte bereits zuvor angekündigt, die Kosten an Werder Bremen weiterzureichen und auch in anderen Fällen die Vereine in die Pflicht nehmen zu wollen. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) fühlte sich in seiner Auffassung komplett bestätigt. "Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging um eine Grundsatzfrage, die lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig", sagte Mäurer.

Das Leipziger Urteil war nötig geworden, um ein Exempel der Hansestadt Bremen auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen: Der dortige Senat hatte im Jahr 2015 der DFL als Veranstalter eine Gebührenrechnung für einen Polizeieinsatz beim Bundesligaspiel Werder Bremen gegen den Hamburger SV geschickt. Das stets brisante Nordderby zwischen den Klubs der beiden Hansestädte verursacht traditionell einen höheren Polizeiaufwand als bei gewöhnlichen Bundesligaspielen üblich. Um die Fans beider Lager auseinanderzuhalten, sind mehr Polizisten nötig, die oft aus anderen Bundesländern angefordert werden und in der Hansestadt untergebracht werden müssen; die eigene Bereitschaftspolizei häuft Überstunden an.

Die für dieses so genannte Hochrisikospiel zusätzlich angefallenen Kosten in Höhe von rund 415 000 Euro hat das Land Bremen der DFL in Rechnung gestellt und will auch künftig bei ähnlich gelagerten Partien so verfahren. Die DFL hatte dagegen geklagt, in erster Instanz auch gewonnen, in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Bremen aber verloren. Deshalb landete der Fall nun auf dem Tisch der Leipziger Bundesrichter.

Die Höhe der Rechnung wird noch einmal überprüft

Und die sehen die Bremer Politik im Recht. Zwar seien Fußballklubs auch selbst Steuerzahler, haben also einen Teil der Polizeikosten selbst schon "bezahlt". Die im Bremer Landesgesetz vorgesehene Regelung, wonach der Mehraufwand für polizeilichen Schutz von hochriskanten kommerziellen Veranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern gebührenpflichtig gestellt werden, ist nach Ansicht der Richter aber legitim. Ohne diesen Schutz, argumentierten sie, könnte die Veranstaltung - in diesem Fall das brisante Bundesligaspiel - nicht wie geplant oder im schlimmsten Falle gar nicht stattfinden. Dieses Risiko nimmt die Polizei dem Veranstalter durch verstärkte Polizeipräsenz - und dafür darf der Staat den Veranstalter zur Kasse bitten.

Offen ließ das Bundesverwaltungsgericht nur, welche einzelnen Posten genau in Rechnung gestellt werden dürfen. Es wird also die Höhe der Rechnung, die Bremen der DFL gestellt hat, noch einmal überprüft. Dass die Bundesliga in Bremen für Hochrisikospiele - und ausschließlich für diese Kategorie - in Zukunft zahlen muss, daran wird sich nichts mehr ändern.

Interessant wird sein, wie die anderen Bundesländer auf diese Entscheidung reagieren. Anfangs hatten sich alle anderen Länder hinter die Haltung der DFL gestellt, wonach die Sicherung der öffentlichen Ordnung Aufgabe des Staates sei und nicht extra abkassiert werden dürfe. Nachdem die DFL aber in zweiter Instanz mit dieser Ansicht gescheitert war, hatten sich die Kämmerer einiger Länder, etwa von Rheinland-Pfalz, schon dahingehend geäußert, solche gebühren ebenfalls in Erwägung zu ziehen. Nun haben sie das höchstrichterliche Okay dafür - und der Deutsche Liga-Fußball hat einen neuen Kostenfaktor, den er einplanen muss: die Polizeimehrkosten bei Hochrisikospielen.

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