Süddeutsche Zeitung

"Operation Aderlass":Urteil gegen Arzt rechtskräftig

Das Urteil gegen den Erfurter Doping-Arzt Mark Schmidt ist rechtskräftig. In dem Strafverfahren gegen den Mediziner und vier weitere Angeklagte hätten dieser und der weitere Revisionsführer Ansgard S. die Revision zurückgenommen, damit sei das Urteil nun rechtskräftig, teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit. Mark Schmidt war wegen jahrelangem Blutdoping an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren. Sein Anwalt Juri Goldstein hatte angekündigt, Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen, er sah einen "erheblichen Verstoß" gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens. Zum Grund für die Rücknahme der Revision äußerte sich der Anwalt zunächst nicht. Neben Schmidt wurden auch dessen vier Helfer schuldig gesprochen und zu Haft-, Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Dem Urteil im ersten großen Strafprozess seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes in Deutschland im Jahr 2015 wird eine große sportpolitische Bedeutung zugemessen; es gilt als Meilenstein im Kampf gegen Manipulation und Betrug. Der Fall war unter dem Namen "Operation Aderlass" bekannt geworden.

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SZ vom 25.02.2021 / dpa
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