Süddeutsche Zeitung

"Operation Aderlass":Immer unterwegs mit der Kühlbox voll Sportlerblut

Es ist der größte Doping-Strafprozess, seitdem Doping in Deutschland strafbar ist: Am Münchner Landgericht beginnt die Verhandlung gegen den Sportarzt Mark Schmidt - mit Vorwürfen und Verfahrensfragen.

Von Claudio Catuogno

Im Verhandlungssaal nehmen sie Mark Schmidt die Handschellen ab, die Maske darf er auch absetzen, sogar halbwegs eng zusammenrücken mit seinen Anwälten ist erlaubt. Mindestabstand und Mundschutzgebot sind bayerisches Landesrecht, das Recht auf effektive Verteidigung ist Bundesrecht, sagt die Richterin. Und dass Schmidt in den kommenden Wochen eine effektive Verteidigung brauchen wird, davon darf man schon ausgehen.

"Erfurter Dopingarzt", mit diesem Etikett muss Schmidt, 42, jetzt schon seit anderthalb Jahren leben: seit am 27. Februar 2019 mit Razzien in Seefeld in Tirol und Erfurt die "Operation Aderlass" öffentlich wurde, also Ermittlungen gegen ein mutmaßliches Dopingnetzwerk, das über 20 Athleten aus Deutschland, Österreich und anderen europäischen Ländern versorgt haben soll. Jetzt, anderthalb Jahre später, ist Schmidt angeklagt des unerlaubten gewerbsmäßigen Inverkehrbringens, Verschreibens oder Anwendens von Arzneimitteln und Dopingmethoden, und in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch ein mutmaßlicher Komplize ist angeklagt, außerdem sein Vater Ansgard und zwei weitere Personen, die Schmidts Bluthandel unterstützt haben sollen. Es ist der größte Doping-Strafprozess, seitdem Doping auch in Deutschland strafbar ist.

Hellblaues, kurzärmeliges Hemd. Beige Hose. Wenn die anderthalb Jahre durchgehende Untersuchungshaft, die hinter Schmidt liegen, ihm zugesetzt haben, woran man kein Zweifel haben kann, dann sieht man es ihm am Mittwochmorgen zumindest nicht an. Fast schon entspannt verfolgt er den ersten Prozesstag. Und als am Nachmittag der Verteidiger des mutmaßlichen Mittäters Dirk Q. in einem langen Vortrag die Einstellung des Verfahrens fordert, weil viele der Erkenntnisse von den Ermittlern angeblich nicht auf rechtmäßigem Wege erlangt seien, weil die Akten unvollständig seien und das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in vielerlei Hinsicht unzulässig - da lehnt sich Schmidt grinsend rüber zum alten Kumpel und hebt anerkennend den Daumen.

Gesagt hat Schmidt am Mittwoch noch nichts. Er werde sich zur Sache einlassen, kündigte seine Verteidigung an, aber zu gegebener Zeit. Dafür ließ Marion Tischler, die Vorsitzende Richterin am Landgericht München II, von einem Vorgespräch berichten, in dem sich die Parteien schon mal über mögliche Strafmaße ausgetauscht haben. Schmidt drohen demnach vier bis sechs Jahre Haft, sofern er umfassend aussagt, Dirk Q. erwarten ungefähr drei Jahre. Die restlichen Angeklagten können im Fall einer Verurteilung auf Bewährung hoffen.

"Rein-raus-Methode", so hat Oberstaatsanwalt Kai Gräber, der Leiter der Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping, beim Verlesen der Anklage das Geschäftsmodell des mutmaßlichen Blut-Netzwerks genannt - so sollen Schmidt und Konsorten es auch selbst genannt haben. In einem Hochleistungskühlschrank in einer Garage in Erfurt fanden die Ermittler im Februar 2019 jede Menge abgezapftes und zwischengelagertes Sportlerblut, das für solche Rein-raus-Einsätze gedacht gewesen sein soll: Blut rein kurz vor dem Wettkampf, Blut wieder raus kurz nach dem Wettkampf, zurück in den Beutel und in die Kühltruhe, für den nächsten Einsatz. Während des Wettkampfs sind die Athleten dann mit mehr Blut unterwegs, was die Leistungsfähigkeit erhöht - das ist Eigenblutdoping.

208 Ziffern umfasst die Anklage, Gräber trommelt sie in atemberaubendem Tempo herunter. Es entsteht das Bild eines Lebens auf der Straße und im Flugzeug, immer unterwegs mit der Kühlbox voller Sportlerblut. Raus aus Deutschland und wieder rein, nach Österreich, Italien, Südkorea oder sonst wohin, Blutabzapfen in Hotelzimmern und auf dem Autositz.

Wobei es im Sitzungssaal erst mal um Prozessfragen geht. Aber die sind ja nicht selten das Wichtigste vor Gericht. Etwa ein Drittel der Anklagepunkte sind kursiv gedruckt. Meist geht es da um Blutabnahmen - die sind aber gar nicht strafbar. Darf man sie trotzdem verlesen? Macht das den Fall nicht größer, als er ist, vor allem für die Schöffen, die die Anklage erst mal nicht lesen können, nur hören? Staatsanwalt Gräber argumentiert, man müsse auch die Entnahmen erwähnen, um die - verbotenen - Rückführungen des Bluts zu begreifen. Richterin Tischler sieht das erst mal genauso und erlaubt das Verlesen.

Dann: Auftritt des Anwalts von Dirk Q. Er stellt das gesamte Verfahren infrage. Haben die Ermittlungen in Wahrheit viel früher begonnen, als es Kai Gräber angibt? Stimmen dann die Akten nicht? Sind die Angeklagten nicht längst vorverurteilt? Ist ein faires Verfahren unmöglich? Damit muss sich die Kammer jetzt erst mal befassen. Am Freitag soll es weitergehen, in der kommenden Woche sind die ersten Zeugen geladen. Ein Urteil wird für Dezember erwartet.

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SZ vom 17.09.2020
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