Die Reiterei kommt einen Tag vor der Eröffnung der Olympischen Spiele in Paris nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. Gegen den für Österreich startenden Springreiter Max Kühner wurde durch die Staatsanwaltschaft München II wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zum Amtsgericht Starnberg gestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft dem Sport-Informations-Dienst auf Anfrage. Zuerst hatte die FAZ von dem Vorgang berichtet.
Das Amtsgericht Starnberg bestätigte, dass dem gebürtigen Münchner Kühner, der früher für Deutschland Nationenpreise ritt, ein tierschutzrelevantes Verhalten durch sogenanntes aktives Barren vorgeworfen wird. Bei dieser in Deutschland verbotenen Methode wird dem Pferd mit einer Stange gegen die Vorderbeine geschlagen, damit es höher springt. Ein entsprechendes Video im Fall Kühner stammt aus dem Mai 2023. Der 50-Jährige, der einen Turnier- und Ausbildungsstall in Starnberg betreibt, bestreitet die Vorwürfe.
In Paris soll Max Kühner, Nummer drei der aktuellen Weltrangliste, die österreichischen Springreiter in Medaillennähe führen. Der österreichische Verband teilte mit, es bestehe aufgrund der „einwandfreien Einstellung des Reiters zum Sportpartner Pferd kein wie immer gearteter Anlass davon auszugehen, dass er tierschutzwidrige Methoden im Training anwendet oder in der Vergangenheit angewendet hat“.