Im Streit um die Einreise des Grand-Slam-Rekordgewinners Novak Djokovic erklärten seine Anwälte am Samstag in einer gerichtlichen Anhörung, ihr Mandant sei im Dezember mit dem Coronavirus infiziert gewesen. Der positive PCR-Test datiere vom 16. Dezember, das sei die Grundlage für die medizinische Ausnahmegenehmigung.
Zuvor war Djokovic die Einreise nach Australien verwehrt worden. Dort will der 34-jährige Serbe vom 17. Januar eigentlich bei den Australian Open zu seiner Titelverteidigung antreten. Die Organisatoren des Turniers haben in diesem Jahr die Corona-Impfung für Ausländer zur Teilnahmebedingung gemacht. Djokovic bat um eine sogenannte "Medical Exemption", um nach Australien einreisen zu können. Dieses Vorgehen legt nahe, dass der Serbe nicht geimpft ist. In der Vergangenheit hatte er sich skeptisch gegenüber einer Corona-Impfung geäußert.
Die Ausnahmegenehmigung wurde dem Tennisspieler zwar erteilt, die Grenzbeamten der Border Force verweigerten dem 34-Jährigen am Donnerstag aber wegen offenbar fehlerhafter Dokumente die Einreise. Seitdem befindet sich Djokovic in einem Quarantäne-Hotel. Seine Anwälte stellten erneut einen Antrag auf Umzug in eine Einrichtung, in der Djokovic sich auf das Turnier vorbereiten kann. Alle vorherigen Anträge dieser Art waren von den Behörden abgelehnt worden. Am Montag soll ein Gericht entscheiden, ob Djokovic eine Einreisegenehmigung bekommt oder nicht.
Die Berufung auf ein angebliches positives PCR-Testergebnis durch Djokovics Anwälte wirft einige Fragen auf. Zum Beispiel, warum der Tennisspieler dies bisher nicht öffentlich gemacht hatte. Bisher war nur eine Infektion im Frühjahr 2020 bekannt.
Zudem zeigte sich der Tennisprofi am 17. Dezember, also einen Tag nach seinem angeblich positiven Corona-Test bei einer Nachwuchsehrung des "Novak Tennis Center" in Belgrad. Dort machte er bereitwillig Selfies und ein Gruppenfoto mit Serbiens besten Tennis-Kids - ohne Quarantäne, ohne Maske und ohne Abstand.
Die australische Innenministerin Karen Andrews sagte am Freitag, Djokovic sei nicht festgesetzt. Es stehe ihm frei, das Land zu verlassen, wann immer er wolle.