Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) hat für das abgelaufene Geschäftsjahr ein „insgesamt solides Fazit“ gezogen. In einem Jahr mit der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und den Olympischen Sommerspielen in Paris habe es 93 mögliche Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen gegeben, teilte die Nada am Dienstag bei ihrer Jahrespressekonferenz in Berlin mit.Diese Zahl sei aus 12 100 Kontrollen mit 16 386 Proben hervorgegangen.
20 Mal führten anschließende Ermittlungen zu Sanktionen, 16 Strafanzeigen seien nach dem Anti-Doping-Gesetz gestellt worden. In 17 Fällen habe kein Dopingverstoß vorgelegen. 44 Athleten hatten eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE), zwölf Verfahren waren bis zuletzt nicht abgeschlossen. Zudem gab es 300 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse, etwa wenn Athleten für Dopingtester nicht an dem Ort anzutreffen waren, den sie im Meldesystem hinterlegt hatten.
Zuletzt musste sich auch die Nada rechtfertigen
Das Gesamtbudget der Nada lag für 2024 bei 13 Millionen Euro, 10,1 Millionen stammten aus Bundesmitteln. Lars Mortsiefer, der Vorstandsvorsitzende der Nada, warb in Richtung der neuen Bundesregierung, die Finanzierung weiter zu sichern, „damit die Anti-Doping-Arbeit auch künftig auf gleichbleibend hohem Niveau fortgeführt und weiterentwickelt werden kann“. Mortsiefer räumte indes ein, dass die öffentliche Wahrnehmung der im Anti-Doping-Kampf tätigen Institutionen im Vorjahr gelitten habe. Unter anderem hatte das Verhalten der Welt-Anti-Doping-Agentur im Fall von 23 positiv getesteten Schwimmern aus China Streit mit der amerikanischen Agentur (Usada) verursacht. Man fordere „zum konstruktiven Dialog auf“, so Mortsiefer.
Auch die Nada stand zuletzt in der Kritik, weil sie laut einem Bericht der ARD-Dopingredaktion seit 2020 Namen von überführten Dopingsündern nicht mehr proaktiv kommuniziert, sondern allenfalls noch in Ausnahmefällen auf Nachfrage bestätigt. So sollen zwischen 70 und 130 Doper nicht namentlich genannt worden sein. Mortsiefer verwies am Dienstag erneut auf europäische Datenschutzvorgaben, die eine systematische Veröffentlichung zu riskant gestalten würden. Man setze aber auf ein anhängiges Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), das noch in diesem Jahr Rechtssicherheit schaffen könne.

