Nach Urteil:Revision im Fall Schumacher eingelegt

Urteil im Prozess gegen Radprofi Schumacher

Stefan Schumacher nach seinem Freispruch - nun hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

(Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nRevision gegen das Urteil im Fall von Radprofi Stefan Schumacher eingelegt. Damit ist der Freispruch des geständigen Dopingsünders nicht mehr rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Revision gegen das Urteil der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts im Fall von Radprofi Stefan Schumacher eingelegt. Sie rüge dabei die Verletzung formellen und materiellen Rechts in dem Urteil, sagte ihr stellvertretender Pressesprecher Jan Dietzel am Donnerstag. Der Freispruch vom 29. Oktober ist damit nicht mehr rechtskräftig, der geständige Dopingsünder Schumacher bleibt Beschuldigter wegen Betruges.

Noch sei allerdings nicht klar, ob die Staatsanwälte die Revision tatsächlich durchführten. Das werde man erst dann entscheiden, wenn das Landgericht Stuttgart die Urteilsgründe schriftlich vorgelegt habe, erklärte Dietzel. Hintergrund dieses Vorgehens ist, dass die Staatsanwaltschaft nach dem Urteilsspruch vom Dienstag nur eine Woche Zeit hat, um ihre Revision einzulegen. Die Anwälte wollten sich diese Möglichkeit laut Dietzel in jedem Fall offenhalten.

Das Landgericht hatte den Nürtinger Schumacher nach 19 Prozesstagen von dem Vorwurf freigesprochen, seinen ehemaligen Gerolsteiner-Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt betrogen zu haben. Es hat nun mehrere Wochen Zeit, die Begründung des Urteils in schriftlicher Form vorzulegen.

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