Leistungsmanipulation  im Sport:Das verschwundene Verfahren

Prof. Dr. Armin Klümper (Deutschland) an seinem Schreibtisch

Armin Klümper war über lange Zeit einer der führenden Sportmediziner Deutschlands. Viele Athleten vertrauten ihm. Inzwischen lebt er in Südafrika.

(Foto: Heuberger/imago)

2001 ermittelte die Staatsanwaltschaft in einem bislang nicht bekannten Fall gegen den Freiburger Mediziner Armin Klümper. Die Akten dazu gibt es nicht mehr.

Von Johannes Aumüller, Thomas Kistner

Die Wahrheit steckt in einem Dickicht aus Tausenden Dokumenten. Seit 2009 spürt eine unabhängige Kommission der Dopingvergangenheit an der Freiburger Universität nach, sie will im Detail untersuchen, wie die Strukturen der Manipulation aussahen. Sie soll eruieren, was die führenden Sportärzte Joseph Keul und Armin Klümper sowie deren Schüler taten, und wie vernetzt das diskrete Treiben mit Verantwortlichen in Politik, Justiz und Sport war. Aber die Kommission plagt weiter das Gefühl, dass ihre Arbeit sukzessive behindert wird. Und dass sie nicht alle wesentlichen Dokumente einsehen kann, die zur Wiedergabe eines vollständigen Bildes notwendig sind.

Recherchen der SZ führen zu einem Fall, der bedeutende, bislang verschollene Informationen zur Zentralfigur Armin Klümper liefern könnte. Die Staatsanwaltschaft Freiburg bestätigt auf Anfrage, dass es 2001 gegen den Mediziner zu Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung kam - dies war der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt. Der Fall habe nicht die Behandlung von Athleten betroffen, heißt es. 2003 kam die Sache vor Gericht, eine Verurteilung erfolgte nicht. Mehr Details und Unterlagen gibt es nicht mehr. Angeblich existieren gar keine Akten mehr zu der Angelegenheit. Das wirft delikate Fragen auf.

Präzise Informationen wären nicht nur wegen der prozessualen Abläufe zu dem Todesfall interessant. Im Zuge jener strafrechtlichen Ermittlungen könnten sich auch generelle Erkenntnisse zum ärztlichen Wirken Klümpers und zu seinen Verflechtungen ergeben, die der Dopingkommission nützlich sein könnten. So war es auch mit den Anfang März publizierten Beweisen für Dopinglieferungen Klümpers an die Fußballklubs VfB Stuttgart und SC Freiburg sowie den Bund Deutscher Radfahrer, wegen denen sich die Kommission an diesem Donnerstag mit Funktionären der Vereine und Verbände trifft. Das Belegmaterial steckte in 60 Aktenordnern zu Betrugsverfahren gegen Klümper aus den achtziger und neunziger Jahren.

Aus dem jetzt entdeckten Verfahren hingegen sind auf offiziellem Wege kaum weitere Erkenntnisse zu erwarten. Die Akten wurden allesamt ausgesondert. Zwar ist es üblich, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte Akten nur eine gewisse Zeit aufbewahren. Allerdings müssen sie laut Landesarchivgesetz Baden-Württemberg "alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen", dem Landesarchiv anbieten. Das Verfahren sei 2006 abgelegt worden, die Aufbewahrungspflicht für die Akten habe am 31. Dezember 2011 geendet, sagt die Staatsanwaltschaft.

Es ging um den Verdacht auf fahrlässige Tötung. Zu einem Urteil kam es nicht

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Dopingkommission 2012 ihren Fokus von Keul auf Klümper verlagerte und im April 2012 nach Ermittlungsakten zu Klümper anfragte. Solches Material erhielt sie aber nicht. Das Archiv Freiburg teilt auf SZ-Anfrage mit, dass die Staatsanwaltschaft einige Monate später, am 12. Dezember 2012, angekündigt habe, gerichtsanhängige Verfahren aus dem Zeitraum (2003 bis 2006) aussondern zu wollen - in den auch das Klümper-Verfahren wegen fahrlässiger Tötung fällt. Kurz darauf habe das Archiv eine Vernichtung genehmigt. Mit einer Einschränkung: Akten, die aufgrund ihrer historischen Bedeutung aus Sicht der Staatsanwaltschaft interessant sein können, müssten separat aufgelistet und dem Staatsarchiv Freiburg angeboten werden.

Bisher sei aber nichts angeboten worden, also auch nicht das Klümper-Verfahren wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft sagt, es sei in dem Fall keine Archivwürdigkeit festgestellt worden; wann genau diese Wertung erging, lasse sich nicht mehr rekonstruieren. Es erscheint allerdings bemerkenswert, dass ein Verfahren gegen Klümper wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung nicht als archivwürdig gilt. Der Mediziner, der Anfang des Jahrhunderts Freiburg verließ und nach Südafrika übersiedelte, war als langjähriger führender Sportarzt des Landes eine bedeutende Person der Zeitgeschichte - und öfter im Kontext mit Doping genannt worden. Zu auch unorthodoxen Behandlungspraktiken abseits der Schulmedizin hat er sich öffentlich bekannt. Zudem hatte er bereits diverse juristische Verfahren hinter sich. Er war 1989 wegen Rezeptbetrugs und 1997 wegen falscher Abrechnungen zu Geldstrafen verurteilt worden. Und es gab schon einmal ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung, das ihn tangierte: 1987 ermittelte die Staatsanwaltschaft Mainz zu den Todesumständen von Klümpers langjähriger Patientin Birgit Dressel gegen Unbekannt. Die Leichtathletin war an einem toxisch-allergischen Schock gestorben, nachdem sie kurz zuvor unter anderem die Dopingmittel Stromba und Megagrisevit genommen hatte. Dieses Verfahren wurde eingestellt.

Wie genau das nun aufgetauchte Verfahren gegen Armin Klümper endete, kann die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen. Sie verweist darauf, dass dazu kein Urteil aufbewahrt werde. Ein Urteil, also eine Verurteilung oder ein Freispruch, unterläge einer 30-jährigen Aufbewahrungsfrist. Daraus ist zu schließen, dass es zu einer Einstellung des Verfahrens kam. Klümpers Anwalt Wolfgang Schwarz sagt am Telefon, er wolle sich zu dem Verfahren nicht äußern.

Die Kommission ist es gewohnt, dass sie um zentrale Unterlagen zu den beiden Freiburger Kernfiguren Armin Klümper und Joseph Keul hart ringen muss. So war Keuls komplette Geschäftsstellen-Korrespondenz, drei Regalmeter Akten, verschwunden. Nach Jahren stellte sich heraus, dass eine Mitarbeiterin der Universität sie zu Hause gebunkert hatte. Auch die Ermittlungsakten zu Klümper aus den Achtziger- und Neunzigerjahren galten lange als verschollen - bis sie die Staatsanwaltschaft Ende des vergangenen Jahres zufällig in einer "Außenstelle" fand.

Sollten nun doch noch Akten oder Informationen zum Verfahren wegen fahrlässiger Tötung auftauchen, wäre das die verblüffendste Wendung im Kampf der Dopingkommission um die Wahrheit. Sie würde den Fokus dieser unerklärlich zähen wissenschaftlichen Detektivarbeit weg von Dopingfragen und auf landes- und universitätspolitische Vorgänge richten.

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