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Leichtathletik:Semenya läuft in Stanford über 800 Meter

Stanford (dpa) - Mitten im Streit um ihre Hormonwerte mit dem Leichtathletik-Weltverband IAAF will Doppel-Olympiasiegerin Caster Semenya zu einem 800-Meter-Rennen antreten.

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Stanford (dpa) - Mitten im Streit um ihre Hormonwerte mit dem Leichtathletik-Weltverband IAAF will Doppel-Olympiasiegerin Caster Semenya zu einem 800-Meter-Rennen antreten.

Die Südafrikanerin soll beim Diamond-League-Meeting am 30. Juni in Stanford/Kalifornien statt wie ursprünglich geplant die 3000 Meter wieder die doppelte Stadionrunde laufen. Dies bestätigte Meeting-Direktor Tom Jordan der Deutschen Presse-Agentur: "Wir haben vor zwei Tagen eine Anfrage von ihrem Repräsentanten bekommen und sind glücklich, dem entgegenzukommen."

Es wäre der erste Start Semenyas über 800 Meter seit Doha am 3. Mai. Auf ihrer Hausstrecke ist sie seit 2015 ungeschlagen. Den Weltrekord über 800 Meter hält die Tschechin Jarmila Kratochvilova (1:53,28 Minuten), es ist der älteste der Leichtathletik.

Im Streit um erhöhte Hormonwerte hatte Semenya am 31. Mai einen Teilerfolg errungen. Das Schweizerische Bundesgericht setzte die Regel der IAAF - vorübergehend - außer Kraft, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt wurden. Damit darf die 28-Jährige bis auf weiteres auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter) antreten. Semenya hatte mehrmals betont, dass sie sich keinesfalls einer Hormonbehandlung unterziehen werde.

Einen Eilantrag der IAAF vom 7. Juni, die Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, hatte das Schweizerische Bundesgericht abgelehnt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung im Fall Semenya bleibe es bei der Anordnung vom 31. Mai.

Für die IAAF gehört Semenya zu den "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten", wie der Weltverband diese Woche erklärte. Mit dieser Argumentation hatte die IAAF beim Internationalen Sportgerichtshof CAS seine neue Testosteron-Regelung begründet. Der CAS hatte die umstrittene Regel am 1. Mai bestätigt.

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