Süddeutsche Zeitung

Leichtathletik:Hintergrund: Die DLV-Regel 144.3c

Nürnberg (dpa) - Nach dem Sieg des unterschenkelamputierten Weitspringers Markus Rehm bei den deutschen Meisterschaften 2014 in Ulm hat das DLV-Präsidium den Paragrafen 144.3c ins Regelwerk aufgenommen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Nürnberg (dpa) - Nach dem Sieg des unterschenkelamputierten Weitspringers Markus Rehm bei den deutschen Meisterschaften 2014 in Ulm hat das DLV-Präsidium den Paragrafen 144.3c ins Regelwerk aufgenommen.

Damit soll die Inklusion gefördert sowie Athleten mit und ohne Behinderung Rechtssicherheit verschafft werden.

Die Regel 144.3c - beschlossen am 3. November 2014:

„Athleten, die ein oder mehrere Hilfsmittel oder vergleichbare Technologien bzw. vergleichbare Geräte, die nicht ausdrücklich durch andere Regeln erlaubt sind, benötigen und/oder nutzen oder auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind, um den Sport ausüben zu können, sind getrennt von anderen Athleten zu werten.“

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150722-99-11496
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal