Süddeutsche Zeitung

Korruption im Sport:Prinzip der partiellen Rechtlosigkeit

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Am Beispiel des Handballs wird offenkundig, dass Sportverbände keinerlei Mechanismen gegen Korruption haben.

Jens Weinreich

Der organisierte Sport hat kaum Mechanismen gegen Korruption und Manipulation entwickelt. Verbände handeln zögerlich, wenn überhaupt. Im Zweifel kontrolliert man sich selbst, was derzeit sehr schön an der Handball-Bundesliga-Vereinigung (HBL) zu beobachten ist: Denn Uwe Schwenker, Geschäftsführer des THW Kiel und Hauptverdächtiger in der vermeintlichen Bestechungs-Affäre, fungiert gleichzeitig als Vizepräsident der HBL, jenes Gremiums also, das ihn vor einer Woche in einer irritierenden Pressemitteilung entlastet hat.

Im obersten Regelwerk des olympischen Sports, das auch für den Handball gilt, taucht die Vokabel Korruption nicht auf: Die Olympische Charta, Grundgesetz des IOC und aller 35 olympischen Verbände, führt das K-Wort nicht! Dabei hat nicht nur der Handball-Weltverband IHF ein kolossales Manipulationsproblem, wie zuletzt eindrucksvoll am Beispiel der verschobenen asiatischen Olympia-Qualifikation für Peking und den Machenschaften des ägyptischen Präsidenten Hassan Moustafa bewiesen.

Wer die Statuten der Handballverbände aus Deutschland (DHB), Europa (EHF) sowie von HBL und IHF studiert, erfährt kaum etwas darüber, wie bei Schiedsrichterbestechung verfahren werden soll. Ein verbandsrechtliches Desaster. So stellt HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann in der Berliner Zeitung erstaunt fest: "In unseren Statuten steht nirgends drin, wie wir uns verhalten bei Bestechungen im Europapokal."

Keine Basis für Ermittlungen

Nicht im Europapokal, nicht in der Bundesliga - es gibt keine entsprechenden Regeln. In den IHF-Statuten heißt es im reinen Spielrecht: "Tatsachenfeststellungen der Schiedsrichter sind unanfechtbar. Regelverstöße oder unberechtigte Maßnahmen der Schiedsrichter (...) können nur dann eine Spielwiederholung nach sich ziehen, wenn die Rechtsinstanz die Folgen als spielentscheidend bewertet."

Der Europaverband EHF sieht bislang keine Basis für Ermittlungen. Im so genannten Rechtspflegereglement der EHF heißt es unter Punkt 7, ein Verfahren könne "auch mittels medialer, digitaler oder elektronischer Aufzeichnungen nach Vorabprüfung der Sachlage" eingeleitet werden. Nach Punkt 19 des Rechtspflegereglements tritt nach zwei Jahren die Verjährung ein, also im Mai 2009 für etwaige Bestechungen im Champions-League-Finale 2007.

Rechtswissenschaftler und Korruptionsexperten wie Britta Bannenberg (Universität Gießen), die Präsidentin der Kriminologischen Gesellschaft, kritisieren seit langem unzureichende Definitionen in Sport-Regelwerken und im Strafrecht. Sportverbände erfreuen sich am Prinzip der partiellen Rechtlosigkeit.

Schmiergeldzahlungen bleiben folgenlos

Zwar operieren sie wie Konzerne, setzen teilweise Milliardensummen um, sind aber von keiner internationalen Anti-Korruptions-Konventionen erfasst, nicht von den Abkommen der Europäischen Union, der OECD, des Europarats oder der Vereinten Nationen. Zudem genießen viele, wie das IOC und der Handballverband IHF, in der Schweiz den Rechtsstatus von Vereinen und werden nicht vom Gesetz über den unlauteren Wettbewerb erfasst.

Als vor einem Jahr im Prozess gegen den ehemaligen Vermarkter ISL/ISMM Schmiergeldzahlungen in Höhe von 138 Millionen Franken zwischen 1989 und 2001 an höchste Sportfunktionäre dokumentiert wurden, hatte das keine Folgen, weil Bestechung von Privatleuten - und als solche gelten die Funktionäre - nicht strafbar war.

Der Straftatbestand des Sportbetrugs, über den in Fragen der Dopinggesetzgebung in Deutschland erbittert gestritten wurde, ist auch für die Korruptionsbekämpfung interessant. So könnte eine Lücke zwischen Sportrecht und Strafrecht geschlossen werden. Doch der Sport wehrt sich erfolgreich. Er argumentiert mit angeblichen Selbstreinigungskräften und selbst auferlegten Ethikregeln. Die aber sind nicht bindend.

Schwammig formulierte "Anregung"

Was hat etwa die IOC-Ethikkommission nach dem ISL/ISMM-Prozess unternommen? Nichts. Was tat die Fifa-Ethikkommission? Nichts. Deren Chef, Lord Sebastian Coe, Boss der Londoner Olympia-Organisatoren, ließ sich kürzlich vom Fifa-Präsidenten Joseph Blatter beurlauben: Weil Coe Englands Bewerbung um die Fußball-WM 2018 und 2022 unterstützt, ruht sein Ehrenamt als Fifa-Ethikchef.

In Deutschland hat sich der olympische Dachverband DOSB einen so genannten Corporate Governance Codex zugelegt. Diese Richtlinien der Verbandsführung dienen den angeschlossenen Verbänden wie dem DHB ausdrücklich nur "als Anregung". Im DOSB-Codex geht es, schwammig formuliert, um Fragen der Rechenschaftslegung, Transparenz und um Interessenskonflikte. Nicht aber um Themen, die in vielen Sportarten verhandelt werden: Spielmanipulation, Schiedsrichterbestechung, Korruption.

Dafür gibt es kein Kontrollorgan. Es herrscht keine Transparenz.

Der Kanadier Richard Pound dagegen spielt mit dem Gedanken, analog zur Dopingbehörde Wada eine Welt-Anti-Korruptions-Agentur (Waca) zu installieren. Zwischen Wada und Waca könnten Synergieeffekte genutzt und die Zusammenarbeit mit Polizeibehörden intensiviert werden. Doch Pound ist ein einsamer Rufer in der Wüste.

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SZ vom 12.03.2009/mikö
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