Kollektivstrafen:Die K-Frage im deutschen Fußball

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2017 blieb die Dortmunder Südtribüne gegen Wolfsburg für ein Spiel geschlossen. (Foto: dpa)
  • Die sogenannten Kollektivstrafen - Schließungen eines gesamten Blocks bis hin zu Geisterspielen in leeren Stadien - stehen im Zentrum des Konflikts zwischen Ultras und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB).
  • Fans werfen dem Verband nach einer Zwei-Jahres-Sperre gegen BVB-Fans bei Spielen in Sinsheim Wortbruch vor.

Für Sig Zelt, den Sprecher der Fanorganisation ProFans, ist eine Lösung in dem am Wochenende eskalierten Streit zwischen Fans und dem Deutschen Fußball-Bund recht einfach. "Ein Weg zur Befriedung wäre freilich, wenn der DFB wirklich die Kollektivstrafe abschafft. Dann wäre die Luft sofort raus", sagte er der dpa. Er erwarte aber nicht, dass der DFB dies tun werde, fügte er hinzu.

Die Kollektivstrafen - Schließungen eines ganzen Blocks bis hin zu Geisterspielen in leeren Stadien - stehen im Zentrum des Konflikts zwischen Ultras und dem Verband. Eine entsprechende, zwei Jahre geltende Sperre des Auswärtsblocks im Stadion der TSG Hoffenheim hatte das DFB-Sportgericht jüngst für die Fans von Borussia Dortmund ausgesprochen, weil diese wiederholt das Plakat von Dietmar Hopp im Fadenkreuz zeigten. Damit brach der Verband nach Ansicht einiger Fans sein Wort, solche Strafen nicht mehr verhängen zu wollen. Im August 2017, in einer Hochphase der Auseinandersetzung zwischen Ultras und Verband, hatte der damalige DFB-Präsident Reinhard Grindel erklärt, er wolle dem Kontrollausschuss empfehlen, "bis auf Weiteres darauf zu verzichten, Strafen zu beantragen, die unmittelbare Wirkung auf Fans haben, deren Beteiligung an Verstößen gegen die Stadionordnung nicht nachgewiesen ist".

Nun solidarisieren sich viele Fan-Kurven in Deutschland mit den BVB-Anhängern - indem sie ebenfalls Hopp beleidigen. Das Fadenkreuz, so perfide dies auch anmutet, ist laut ProFans angeblich vor allem ein Symbol gegen Kollektivstrafen. Neben den Fadenkreuz-Plakaten war in den Kurven oft der Schriftzug "Wort gebrochen" zu lesen. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Fanprojekte sprach sich nach den Ereignissen vom Wochenende gegen Kollektivstrafen aus: "Ganze Fangruppen aufgrund von Beleidigungshandlungen Einzelner pauschal zu verurteilen, auszuschließen und zum Sündenbock für jegliche Diskriminierung im Stadion machen zu wollen, ist nicht nachvollziehbar, verhältnismäßig und schon gar nicht fair."

2017 war die Dortmunder Südtribüne für ein Spiel gesperrt

In der jüngeren Vergangenheit war der bekannteste und symbolträchtigste Zuschauerausschluss - unter dieser Bezeichnung führt der DFB die umgangssprachliche Kollektivstrafe - die Sperrung der Dortmunder Südtribüne im Februar 2017 für ein Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg. Grund waren ebenfalls beleidigende Plakate, damals gegen RB Leipzig. Schon vergangene Woche reagierte der DFB auf die aufkeimende Diskussion mit einer Mitteilung. "Zuschauerausschlüsse sind immer nur das letzte Mittel", heißt es darin. Es sei weiterhin die seit 2017 geltende Verbandslinie, bei Zuschauerfehlverhalten primär gegen die Täter vorzugehen.

Im Strafrecht gilt das Verbot der Kollektivstrafe, das DFB-Sportgericht urteilt jedoch auf Grundlage der Satzung des Verbands. Das Grundgesetz gewährt Vereinen und Verbänden das Recht, Stadionordnungen festzulegen und eigenes Recht zu setzen - darauf wies der DFB in der Mitteilung dezidiert hin. Einzeltäter seien oft schwer zu ermitteln, dies könne nur der Verein tun. Die Polizei, die im Fall der Hopp-Beleidigungen durch Fans von Union Berlin Ermittlungen gegen Unbekannt "wegen des Verdachts der Bedrohung" einleitete, betritt die Fanblöcke aus Gründen der Verhältnismäßigkeit selten. Verbandssanktionen gegen Vereine, die laut DFB-Statuten die Pflicht haben, gegen die Täter vorzugehen, sind die Regel. Gegen Borussia Dortmund waren nach Schmähgesängen und Plakaten der Fans gegen Hopp mehrfach Geldstrafen verhängt worden. Weil die Schmähungen andauerten, verhängte das Sportgericht 2018 eine Bewährungsstrafe, die nun ausgesetzt wurde.

© SZ vom 03.03.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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