IOC-Charta im Wortlaut:Was darf ein Athlet bei Olympia tragen?

Sotschi 2014 - Langlauf

Olympiasiegerin Marit Bjoergen (rechts) mit Trauerflor am Arm im Ziel.

(Foto: dpa)

Das IOC rügt Norwegens Langläuferinnen wegen des Tragens eines Trauerflors - und löst Entrüstung aus. Doch wie lauten die Kleider-Regeln des IOC genau? Die Charta im Wortlaut.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat in seiner Olympischen Charta festgelegt, was auf der Kleidung des Athleten während der Olympischen Spiele zu sehen sein darf und in welcher Form persönliche Überzeugungen oder Gefühle zum Ausdruck kommen können. In Regel 50 der Charta ("Werbung, Demonstrationen und Propaganda") und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen steht unter anderem:

1. Die IOC-Exekutivkommission legt die Grundsätze und Bedingungen fest, nach denen jegliche Form von Reklame oder andere Werbung gestattet werden kann.

2. Keinerlei Reklame oder andere Werbung in oder über den Stadien, Austragungsorten oder anderen Wettkampfstätten, die als Teil der olympischen Stätten anzusehen sind, ist erlaubt. Gewerbliche Einrichtungen und Werbezeichen sind weder in den Stadien, an den Austragungsorten noch in anderen Sportanlagen erlaubt.

3. Jede Demonstration oder politische, religiöse oder rassische Propaganda ist an den olympischen Stätten, Austragungsorten oder in anderen olympischen Bereichen untersagt.

Durchführungsbestimmung zu Regel 50: Auf der Person, auf Kleidung, Zubehör oder - allgemeiner - auf jedwedem Kleidungsstück oder Ausrüstungsgegenstand, die von Athleten oder anderen Teilnehmern an den Olympischen Spielen getragen oder benutzt werden, darf keinerlei Form von Werbung oder gewerblicher oder anderer Propaganda erscheinen mit Ausnahme - wie in Absatz 8 definiert - der Angabe des Herstellers des betreffenden Artikels oder Ausrüstungsgegenstandes, sofern diese Herstellerbezeichnung nicht auf eine ostentative Weise zu Werbezwecken angebracht ist..." (detaillierte Angaben zu erlaubten Werbeflächen folgen) "... Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieser Klausel kann die Disqualifikation und den Entzug der Akkreditierung der betroffenen Person nach sich ziehen. Die diesbezüglichen Entscheidungen der IOC- Exekutivkommission sind endgültig."

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