Streit um 50+1-Regel:Selbstschutz für Traditionsvereine

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Martin Kind (li.) versucht bei Hannover 96 seit langem, mehr Einfluss auf den Verein zu nehmen. (Foto: Peter Steffen/dpa)

50+1 soll bewirken, dass Fußballklubs nicht mehrheitlich in die Hände von Investoren gelangen. Dass Hannover 96 mit Präsident Martin Kind keine Ausnahme gewährt wird, ist sinnvoll.

Kommentar von Philipp Selldorf

Wie so oft sieht sich der deutsche Fußball in diesem Sommer vor die großen Schicksalsfragen gestellt. Wird die Nationalelf in diesem Jahrhundert noch mal Weltmeister werden? Schafft es ein Klub aus der Bundesliga jemals wieder in ein europäisches Finale? Was lässt sich tun, um der Marginalisierung der Liga durch die viel reichere ausländische Konkurrenz entgegenzutreten?

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Von Carsten Scheele

Zur Beratung von Punkt eins sind am Mittwoch ein paar kompetente Herren unter Führung des Bundestrainers Joachim Löw in Frankfurt zusammenkommen, den Punkten zwei und drei widmete sich das Präsidium der Deutschen Fußball Liga. Zwar verhandelte das Gremium lediglich einen spezifischen Einzelfall, nämlich den Ausnahmeantrag des Präsidenten von Hannover 96, Martin Kind, die Mehrheitsanteile am Verein übernehmen zu dürfen. Doch glauben einige Experten, dass in dieser strittigen Sache eine Schicksalsfrage der Bundesliga - namentlich der Grad ihrer internationalen Konkurrenzfähigkeit - verborgen liegt.

Es geht um die deutsche Sonderbestimmung, die unter dem Begriff 50+1 die Eigentumsverhältnisse regelt. Die Schutzklausel soll bewirken, dass Vereine nicht mehrheitlich von Investoren übernommen werden dürfen. Ausnahmen sind möglich, die nötigen Bedingungen sind aber im Fall von Kind nach Ansicht der DFL-Führung nicht erfüllt. Nun will Kind vor ein ordentliches Gericht ziehen, und die DFL ersucht Aufklärung beim Bundeskartellamt. Womöglich, so fürchtet man, hat die vor 20 Jahren beschlossene 50+1-Klausel rechtlich keinen Bestand.

Mancher Kritiker der Spezial-Regel, die aus dem deutschen Profi-Fußball eine Art Reservat macht, hält es für logisch und angebracht, dass die Bestimmung fällt. Sie argumentieren, dass die bereits genehmigten Ausnahmefälle - Leverkusen, Wolfsburg, Hoffenheim - das Gleichheitsprinzip außer Kraft setzen, zumal da sich mit RB Leipzig ein weiterer fremdfinanzierter Wettbewerber in die Phalanx eingeschlichen hat. Andere Kritiker finden, dass die Liga durch den Verzicht auf Investoren Nachteile gegenüber den ausländischen Rivalen schafft.

Die tendenziell konservativen Fan-Organisationen sehen hingegen in 50+1 eine Bastion gegen die kapitalistischen Auswüchse im Fußball. Sie argumentieren mit namhaften Beispielen. Der stolze AC Mailand etwa ist soeben aus der Hand eines dubiosen chinesischen Investors in den Besitz eines berüchtigten amerikanischen Hedgefonds übergegangen. Man muss nicht sentimental veranlagt sein, um das traurig zu finden.

Nun ist es zwar übertrieben, die aus dem Geist der sozialen Marktwirtschaft entstandene Extravereinbarung zum letzten verbliebenen Garanten für Fußball- und Fankultur zu erheben, doch es erscheint klug und sinnvoll, all die aufwärts strebenden Traditionsvereine vor sich selbst zu schützen - und damit auch für ihr Publikum. Dass die Preisgabe von 50+1 für mehr Geld und anschließend für Europacup-Erfolge sorgt, ist übrigens auch nur eine lose Vermutung. Englands finanzieller Vorsprung beruht weniger auf den Gaben der Milliardäre, denen die Klubs gehören, als aus den Erlösen des Fernsehgeschäfts. Damit verdient die Premier League locker das Doppelte dessen, was die Bundesliga einnimmt.

© SZ vom 19.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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