Süddeutsche Zeitung

Hallensport:Hilferuf aus Bayern

Von Ralf Tögel

Eigentlich hatten sich die bayerischen Profisportvereine von den Nachbesserungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine große Erleichterung erhofft, doch die Hoffnung ist seit Bekanntgabe zu Wochenbeginn einer großen Enttäuschung gewichen. Daher haben die betroffenen Klubs der Sportarten Basketball, Eishockey und Handball in einer gemeinsamen Pressekonferenz einen eindringlichen Appell an die bayerische Regierung gerichtet, diese möge ihnen nun entgegenkommen. Die zentrale Forderung der hierfür gegründeten Interessenvertretung Indoor-Teamsport Bayern ist eine Vollauslastung der Hallen unter Berücksichtigung der 3G-Regeln, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist.

In Bayern gilt weiterhin die Abstandsregel von 1,5 Metern, was in der Praxis eine Auslastung der erlaubten 50 Prozent einer Hallenkapazität unmöglich mache. Wie Carsten Bissel, Aufsichtsratsvorsitzender des Handball-Erstligisten HC Erlangen und Initiator der Interessengemeinschaft, vorrechnete, kämen die großen bayerischen Arenen lediglich auf etwa 20 Prozent Auslastung. Zudem müssen weiterhin FFP-Masken getragen werden, Stehplätze sind verboten und Alkohol darf nicht verkauft werden. Die beiden letztgenannten Punkte sind speziell für die Profi-Eishockeyklubs im Freistaat von großer Bedeutung, wie Michael Kreitl, Geschäftsführer des DEL2-Klubs ESV Kaufbeuren erklärte.

Bleibt es beim bayerischen Sonderweg, würde den Vereinen in Bayern ein immenser wirtschaftlicher wie sportlicher Nachteil entstehen, wenn an anderen Standorten ausverkaufte Hallen erlaubt seien. Die Zeit dränge, stellte Wolfgang Gastner klar, der Geschäftsführer der Ice Tigers Nürnberg erinnerte daran, dass für seine Mannschaft schon in knapp zwei Wochen (9. September) die Saison in der Deutschen Eishockeyliga beginnt. Die Handball-Bundesliga startet einen Tag früher, Carsten Bissel mahnte daher umgehend Nachbesserung seitens der Staatskanzlei an: "Der Schaden ist sowieso schon da."

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Quelle:
SZ vom 28.08.2021
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