Grindels geschenkte Uhr:Eine Angelegenheit für den Zoll

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Weiterhin in Erklärungsnot: Ex-DFB-Präsident Reinhard Grindel. (Foto: AFP)
  • Dem als DFB-Präsidenten zurückgetretenen Reinhard Grindel droht wegen eines Uhren-Geschenks juristischer Ärger mit dem Zoll.
  • Das Präsent, das nach eigenen Angaben 6000 Euro wert ist, erhielt er seiner Erklärung zufolge offenkundig im schweizerischen Genf. Doch er meldete es nicht beim Zoll an. Welche Folgen das hat, ist noch unklar.
  • Auch der Ärger über ein anderes Thema geht weiter: die insgesamt 78 000 Euro, die Grindel als Aufsichtsratschef einer DFB-Tochtergesellschaft (DFB-Medien GmbH) von Juli 2016 bis Juli 2017 erhielt.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Reinhard Grindel ist zwar als Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zurückgetreten. Aber mit den Vorwürfen, die ihn zu seiner Demission zwangen, muss er sich wohl noch eine Weile auseinandersetzen. Denn zum einen wächst der Druck, dass er seine insgesamt mit zirka 500 000 Euro dotierten Vorstandsämter im Welt- und im Europaverband niederlegt. Zum anderen droht ihm juristischer Ärger - mit dem Zoll.

Bei seinem Rücktritt am Dienstag räumte Grindel, 57, ein, dass er vom umstrittenen ukrainischen Fußballfunktionär Grigorij Surkis eine teure Uhr als Geschenk angenommen habe. Grindel selbst bezifferte den Wert auf 6000 Euro; dabei ist noch unbekannt, um welches Modell genau es sich handelte. Weil er seiner eigenen Erklärung zufolge das Präsent offenkundig in Genf erhielt, also in der Schweiz, hätte er es bei der Einreise nach Deutschland beim Zoll melden müssen. Denn gemäß der Rechtslage sind mitgebrachte Waren ab einem Wert von insgesamt 300 Euro (bei Flugreisen 430 Euro) beim Zoll anzumelden und zu versteuern. Doch das tat Grindel nicht.

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Welche Folgen das hat, ist noch unklar. Generell gilt: Wenn der Zoll feststellt, dass jemand teurere Waren ohne Anmeldung und Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer eingeführt hat, kann es zu Bußgeld- oder gar Strafverfahren kommen. Dem kann die entsprechende Person nur entgehen, wenn sie rechtzeitig eine Selbstanzeige stellt. Aber rechtzeitig, so betont ein Sprecher der Generalzolldirektion, heiße, dass die Behörde informiert wird, bevor sie selbst Kenntnis davon erlangt. Eine SZ- Anfrage, ob und wann er Selbstanzeige gestellt hat, ließ Grindel ebenso wie andere Fragen zum Thema unbeantwortet.

Nach derzeitigem Sachstand muss Grindel spätestens am vergangenen Freitag klar gewesen sein, dass das Uhren-Präsent öffentlich werden würde. Zu diesem Zeitpunkt gingen dem Vernehmen nach bei der DFB-Pressestelle die ersten Anfragen dazu ein. Am Montagabend veröffentlichte Bild den ersten Text zum Thema.

Grindel selbst sagte bei seinem Rücktritt am Dienstag: "Selbstverständlich werde ich (...) den Vorgang der Zollverwaltung melden." Das war eine Aussage in Futur-Form und klang nicht so, als habe er sich schon vorher mit dem Zoll in Verbindung gesetzt. Grindel sagte zudem aber auch, dass die Sache steuerrechtlich "wegen bestehender Freigrenzen nach Auskunft meines Steuerberaters (...) unbedenklich" sei.

Neben dem Uhren-Geschenk geht auch der Ärger über ein anderes Thema weiter: die insgesamt 78 000 Euro, die Grindel als Aufsichtsratschef einer DFB-Tochtergesellschaft (DFB-Medien GmbH) von Juli 2016 bis Juli 2017 erhielt. Das ist insbesondere deswegen problematisch, weil Grindel in seiner Anfangszeit beim Verband neben einer Aufwandsentschädigung (7200 Euro pro Monat) vom Präsidium auch einen Verdienstausfall (ebenfalls 7200 Euro pro Monat) gestattet bekam - und er dieses Gremium offenkundig nicht über seinen Zusatzverdienst bei der Tochtergesellschaft informierte. Schon nach der ersten Berichterstattung zum Thema am Freitag wurde nach SZ-Informationen eine gutachterliche Bewertung dieses Vorganges durch eine externe Kanzlei eingeleitet. Diese prüft demnach die Rechtmäßigkeit der Zahlungen. Möglicherweise steht am Schluss gar die Forderung des DFB an Grindel, dass dieser die 78 000 Euro zurückzahlen müsse.

© SZ vom 05.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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