Süddeutsche Zeitung

DFB-Präsident:Grindels diskrete Gehaltsaufstockung

  • Eine weitere Affäre belastet den DFB-Präsidenten Reinhard Grindel.
  • Nach SZ-Recherchen könnte ihm sein Umgang mit der Vergütungs-Aufstockung um 6000 Euro zum Verhängnis werden.
  • In einer internen Runde soll sich Grindel nach der Enthüllung der Zusatzzahlungen zerknirscht und reuig gegeben haben.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt, und Thomas Kistner

Als Reinhard Grindel im April 2016 zum Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aufstieg, war das nicht nur gesellschaftlich, sondern auch finanziell ein durchaus lukrativer Schritt. Auf 14 400 Euro pro Monat summierten sich seine Verbandsbezüge in der Anfangszeit: 7200 Euro gab es als Aufwandsentschädigung, weitere 7200 Euro als sogenannten Verdienstausfall - weil Grindel wegen des neuen Postens auf sein Mandat als Bundestagsabgeordneter und auch auf die Rückkehr in seinen vorherigen Job als ZDF-Fernsehjournalist verzichtete.

Nun aber könnte ihm nach SZ-Recherchen dieser vom Verband zugebilligte Verdienstausfall, vor allem aber der Umgang damit, zum Verhängnis werden. Denn im Raum steht der Vorwurf, dass Grindel gegen einen Beschluss des eigenen DFB-Präsidiums verstoßen haben soll.

Paragraf 33 der DFB-Satzung gestattet zwar, dass Präsidiumsmitglieder solche Verdienstausfälle erhalten dürfen. Allerdings ist dies eine Kann-Bestimmung, es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Und es müssen Bedingungen erfüllt werden: Der Compliance-Beauftragte beziehungsweise der Justiziar müssen die Einkommenssituation intensiv prüfen, und dafür muss der Antragsteller exakte Auskünfte erteilen; und es braucht einen Beschluss des Präsidiums sowie die Zustimmung der Revisionsstelle. Dabei ist es nach SZ-Informationen üblich, dass die Verdienstausfall-Genehmigungen einen Appendix besitzen. Der Inhalt sinngemäß: Sollte es zu gravierenden Veränderungen der Einkommenssituation kommen, muss das Präsidium informiert werden.

Eine überzeugende Verteidigungslinie ist schwer vorstellbar

Kurz nach seiner Wahl genehmigte das Präsidium dem neuen Präsidenten auch einen Verdienstausfall in Höhe von 7200 Euro, das genaue Datum teilt der DFB auf Anfrage nicht mit. Wie sich nun herausgestellt hat, trat Grindel nur kurze Zeit später, am 6. Juli 2016, ein weiteres gut bezahltes Amt an: als Aufsichtsratsvorsitzender einer DFB-Tochtergesellschaft namens DFB-Medien GmbH. Die Vergütung hierfür: weitere 6000 Euro pro Monat. Gut ein Jahr lang kassierte er diese Summe, wie am Freitag das Magazin Der Spiegel berichtete. Dass Grindel diese üppige Zusatzeinnahme nicht der Öffentlichkeit mitteilte, obwohl er beim Amtsantritt Monate zuvor einen neuen, transparenten Stil beschworen hatte und auch demonstrativ über seinen anfänglichen Monatsverdienst von 14 400 Euro informierte, ist das eine. Daneben aber fand ja auch faktisch eine klare Änderung der Einkommenssituation statt. Und diese deutliche Besserstellung hätte er mit Blick auf die Verdienstausfallregelung den Präsidiumsmitgliedern wohl anzeigen müssen. Aber das tat er nicht.

Mancher Funktionär wertet dies nicht nur als moralisch falsch, sondern auch als Verstoß gegen einen Präsidiumsbeschluss. Der DFB beantwortete am Montag konkrete Fragen zu diesem Vorwurf nicht, sondern verwies nur auf eine allgemeine Stellungnahme, die er am Freitagabend zum Thema Aufsichtsratsvergütung abgegeben hatte.

Weitere Einlassungen dazu gebe es aktuell nicht. Es erscheint aber als nur schwer vorstellbar, wie sich in diesem Vorgang überhaupt eine überzeugende Verteidigungslinie entwickeln lässt. Zudem ist die Gewährung des Verdienstausfalls kein Automatismus. Es braucht für den entsprechenden Präsidiumsbeschluss eine konkrete Vorlage, die auf korrekter Darstellung des Einkommens beruhen muss. "Wenn wir gewusst hätten, dass er für die Aufsichtsratstätigkeit bei der DFB-Medien GmbH Geld erhält, hätten wir dem Antrag auf Verdienstausfall in der Form niemals zugestimmt", sagt ein Präsidiumsmitglied der SZ.

Grindel hat eine Reihe von Affären hinter sich

Offenkundig war es nur einem kleinen Kreis bekannt, dass Grindel diese 6000 Euro pro Monat als Aufsichtsratschef der DFB-Tochter für gerade mal zwei Sitzungen im Jahr erhielt. Dieser Betrag war überhaupt nur deshalb so hoch angesetzt worden, weil damit in den Jahren zuvor ein stilles Vergütungskonstrukt für Grindels Vorgänger Wolfgang Niersbach bedient worden war: Dieser war 2012 als gut bezahlter Generalsekretär ins präsidiale Ehrenamt übergewechselt und sollte für diesen Schritt keine Einbußen erleiden.

Zwar saßen im Aufsichtsrat der Medien GmbH viele wichtige DFB-Leute, darunter Vizepräsident Reinhard Rauball, Schatzmeister Stephan Osnabrügge oder Generalsekretär Friedrich Curtius. Doch das war nicht das Gremium, das über Grindels üppigen Zusatzbezüge befand. Gewusst hat von der Fortschreibung des Niersbach-Modells offenkundig allein die Gesellschafterversammlung. Dieses Gremium bildeten die Geschäftsführer der DFB GmbH, also zwei Hauptamtliche des Verbandes. Die Erklärung des DFB lautete: Grindel habe mit seiner Wahl an die Aufsichtsratsspitze für die Tätigkeit dieselbe Vergütung erhalten wie sein Vorgänger. Ein neuerlicher Beschluss sei nicht notwendig gewesen.

In internen Runden soll sich Grindel nach der Enthüllung der Zusatzzahlungen zerknirscht und reuig gegeben haben, heißt es auf den Verbandsfluren - aber auch, dass er nun wieder nach undichten Stellen im Apparat suche. Das illustriert nur, wie enorm der Widerstand ist. Auch hat sich in den zurückliegenden Tagen kein hoher Funktionär für Grindel positioniert. Und die Vergütungscausa ist nur die letzte in einer Reihe von Affären, in denen Grindel schwach oder gar, wie jetzt, unglaubwürdig wirkte. Längst werden intern Wechselszenarien entwickelt, wie sich der Boss bewegen ließe, beim Wahlkongress im Herbst nicht wieder anzutreten - und wer ihn ersetzen könnte. Und es sieht so aus, als rücke die Umsetzung dieser Szenarien immer näher.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4392137
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 02.04.2019/jki
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.