Süddeutsche Zeitung

Gender-Debatte:Gleichheit unter Ungleichen

Beim Forum für internationales Sportrecht in Hamburg wird diskutiert, ob auch der Sport ein drittes Geschlecht einführen muss.

Von Thomas Hahn

Im Sport gibt es immer einen Weg, um mitzumachen. So hat das zumindest Mareike Miller erfahren, die im Grunde schon mal draußen war aus ihrem Spiel. Mit 14 spielte sie bei den Frauen in der Basketball-Regionalliga. Es folgten vier Kreuzbandrisse, mit 17 war Mareike Miller Invalidin. Dass sie trotzdem eine dekorierte Nationalspielerin wurde, hat sie einer intelligenten Alternative zum Basketball zu verdanken: Im Rollstuhlbasketball kann jeder gegen jeden spielen. Menschen mit leichter Behinderung wie Mareike Miller, Querschnittsgelähmte, Leute ohne Behinderung, Männer, Frauen. "Rollstuhlbasketball ist die inklusivste Sportart der Welt", sagt Mareike Miller. Auch ein Vorbild für die freie Vielfaltsgesellschaft?

Mareike Miller, 28, Paralympicssiegerin, hat am Montagabend beim Forum für Internationales Sportrecht in Hamburg gesprochen. Das Thema lautete "Gleichheit im Sport". Die Veranstalter von den Max-Planck-Instituten für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg sowie für Sozialrecht und Sozialpolitik in München hatten es mit Bedacht gewählt. Im Herbst 2017 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass intersexuelle Menschen das Recht darauf haben, im Behördenregister einem dritten Geschlecht zugeordnet zu werden. Der Gedanke liegt nahe, dass demnach auch der Sport ein drittes Geschlecht braucht. Und Mareike Miller war sozusagen als Fachfrau für Gleichheit unter Ungleichen geladen. Denn genau das bietet Rollstuhlbasketball ja, indem das Spiel nach einem Punktesystem Sportler mit diversen körperlichen Voraussetzungen auf ein Feld bringt.

Ein "positives Paradebeispiel" nennt Mareike Miller ihren Sport. Liegt also die Zukunft im System Rollstuhlbasketball? Bekommen irgendwann alle Menschen je nach körperlicher Fähigkeit Punkte, die starken viele, die schwachen wenige, und daraus werden dann Vielfaltsteams, die eine gewisse Punktzahl nicht übersteigen dürfen? Gewinnt der FC Bayern die Fußball-Champions-League eines Tages mit einem Ensemble aus Männern, Frauen sowie Intersexuellen, in dem einige auch noch eine Behinderung haben? Ist das dann die perfekte Gleichheit?

Mareike Miller bezweifelt selbst, ob sich das Prinzip ihres Sport auf jeden anderen übertragen ließe. Und die Gleichheitspolitik bei ihrem Spiel steht auch nicht nur für einen gesellschaftlichen Anspruch. Sondern auch für sportfachliches Zweckdenken: Dass in der Bundesliga Frauen und Männer zusammenspielen, hat auch damit zu tun, dass es zu wenige Rollstuhlbasketballerinnen gibt für eine niveauvolle Frauenliga. Bei WM und Paralympischen Spielen haben Männer und Frauen wieder ihre eigenen Turniere.

Aus dem Grundgesetz lässt sich lesen, dass Bundesjugendspiele verfassungswidrig sind

Gleichheit ist ein Anspruch, der erst dadurch kompliziert wird, dass eben nicht alle Menschen gleich sind. Der Sport geht damit im Grunde vernünftig um. Er will möglichst viele Menschen vorurteilsfrei teilhaben lassen an seinen Bewegungswelten. Er spaltet sich deshalb auf in einen Kosmos aus vielen verschiedenen Sportarten, in denen verschiedene körperliche Voraussetzungen von Vorteil sind. Damit möglichst viele Menschen dabei chancenreich an Wettkämpfen teilnehmen können, gibt es Altersklassen, Gewichtsklassen, Startklassen nach verschiedenen Behinderungen, Unterteilungen nach Mann und Frau. Diese Praxis hat sich bewährt. Sie führt dazu, dass praktisch jeder, vom Nachwuchskicker bis zur Senioren-Sprinterin, sportlichen Erfolg haben kann.

Aber wenn Juristen einen strengen Blick auf so ein System der Unterscheidungen werfen, dann kann es wanken. Michael Sachs zum Beispiel, Professor am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Köln, liest aus dem Grundgesetz, dass die Bundesjugendspiele verfassungswidrig seien. "Gleiches muss gleich behandelt werden", sagt Sachs, der Staat dürfe nicht Mädchen für Leistungen mit Urkunden auszeichnen, für die Jungs noch keine Urkunden bekommen. Auch die staatliche Spitzensportförderung ist demnach verfassungswidrig, weil der Staat Frauen finanziell unterstützt, die sieben Meter weit springen können, aber nicht zwingend Männer, die sieben Meter weit springen können. Klar: Sieben Meter sind im Frauen-Weitsprung eine Weltklasseleistung, bei den Männern nicht. Aber solche sportfachlichen Wertungen sieht die Verfassung eben nicht vor. Nur private Veranstalter wären frei, danach zu entscheiden. "Auf gut Deutsch: Wenn der Staat sich reinhängt, können Frauen nur verlieren", sagt Sachs. Steht also eine Klagewelle aller Sieben-Meter-Weitspringer auf Förderung ihrer internationalen Chancenlosigkeit bevor? Nur theoretisch, sagt Sachs: "Ich bin sicher: Was ich dazu sage, spielt praktisch überhaupt keine Rolle."

Die Praxis ist eben manchmal doch stärker als die strenge Auslegung des Rechts. Insofern wird vielleicht auch das Urteil des Bundesgerichtshofs zum dritten Geschlecht den Sport nicht stark verändern. Oder doch? In der Leichtathletik will der Weltverband IAAF ab März 2019 eine neue Testosteron-Obergrenze von fünf Nanomol/pro Liter im Blut für Frauen-Laufwettbewerbe von 400 Meter bis eine Meile vorschreiben. Das wäre eine Art Lex Caster Semenya. Südafrikas 800-Meter-Olympiasiegerin ist wegen ihrer von Natur aus hohen Testosteron-Werte seit Beginn ihrer Karriere teilweise unwürdigen Betrachtungen ausgesetzt. Die neue Regel fußt auf einer umstrittenen Studie. Menschenrechtsorganisationen sind empört. Semenya könnte sich wehren. Und das wäre dann vielleicht tatsächlich der Anfang vom dritten Geschlecht bei Leichtathletik-Wettkämpfen.

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SZ vom 21.11.2018
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