Süddeutsche Zeitung

Fußballpolitik:Mit Sprengkraft

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Das Mainzer Urteil im Fall Müller könnte weitreichende Folgen für die Fußball-Klubs haben. Denn laut Gericht "rechtfertigt die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler als solche nicht eine Befristung des Vertrags".

Das Arbeitsgericht Mainz hat im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts Heinz Müller ein Urteil gefällt, das die gängige Praxis befristeter Verträge im Profifußball ins Wanken bringen könnte. "Das ist ein Thema, das eine weitreichende Bedeutung wie das Bosman-Urteil 1995 haben könnte - wenn es von den nächsthöheren Instanzen bestätigt wird. Und es wird definitiv in ein Berufungsverfahren gehen", sagte Harald Strutz, Rechtsanwalt und Präsident des FSV Mainz 05, am Dienstag. Müller hatte seinen Vertrag mit dem Fußball-Bundesligisten im Sommer 2012 um zwei Jahre verlängert. Nach seiner Degradierung in Mainz und dem Ablauf dieses Kontrakts klagte er auf "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis" und bekam recht.

Das Arbeitsgericht veröffentlichte am Dienstag eine Erklärung zu seinem Urteil und berief sich dabei auf Paragraf 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. "Es gibt nach dem Gesetz nur zwei Möglichkeiten für eine Befristung: Entweder eine Gesamtdauer von maximal zwei Jahren oder weil ein Sachgrund dafür vorliegt", sagte Gerichtssprecherin Ruth Lippa. Die Höchstbefristungsdauer war im Fall Müller bereits überschritten, weil der Torwart bei den Mainzern zuvor schon einmal einen Dreijahresvertrag von 2009 bis 2012 unterschrieben hatte. "Einen Sachgrund haben wir auch nicht für gegeben erachtet", betonte Lippa. Denn: "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt als solche nicht eine Befristung des Vertrags", heißt es in der Erklärung des Gerichts.

Genau in diesem Punkt liegt die Sprengkraft des Urteils. Denn laut Strutz vertreten die Vereine die Auffassung: "Sachliche Gründe für eine Befristung sind im Profifußball immanent. Nehmen Sie nur den Bereich der Personalplanung. Wenn wir jeden Spieler mit einem unbefristeten Vertrag ausstatten würden, hätten wir ja 50, 60 Profis im Kader." Er kündigte auch deshalb an: "Aus unserer Sicht gibt es eine Vielzahl von Berufungsgründen."

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SZ vom 25.03.2015 / dpa
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