Fußball:Theo Zwanziger: Klage bei Gerichtshof für Menschenrechte

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Frankfurt/Main (dpa) - Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger will sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Anklageerhebungen im Zuge der Sommermärchen-Affäre wehren.

"Der Grundsatz der Fairness wurde nicht eingehalten. Das trifft auf beide Verfahren in Frankfurt und in der Schweiz zu. Das rechtliche Gehör ist ein Grundrecht", sagte Zwanziger am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Eine zunächst angedachte Verfassungsbeschwerde, über die die Zeitung "Die Welt" und das ZDF-Magazin "Frontal21" berichteten, will der 74-Jährige angesichts der juristischen Mittel auf europäischer Ebene nun nicht mehr in Betracht ziehen. "Eine Verfassungsbeschwerde war eine Option. Ich werde aber eine Individualklage beim EGMR einreichen" sagte Zwanziger.

Der einstige DFB-Chef gehört wie die früheren Fußball-Funktionäre Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Urs Linsi zu den Angeklagten in einem Steuerverfahren vor dem Landgericht Frankfurt und einem Verfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft wegen des Vorwurfs des Betrugs. Alle Beteiligten weisen die Anschuldigungen zurück.

Hintergrund ist die weiterhin dubiose Zahlung von 6,7 Millionen Euro durch das damalige WM-Organisationskomitee an den Weltverband FIFA aus dem Jahr 2005. Zwanziger hofft durch seinen Gang zum EGMR die Hauptverhandlungen in Frankfurt und Bellinzona verhindern zu können.

Als nicht rechtens bezeichnete er unter anderem die Abtrennung des Verfahrens gegen den einstigen WM-Ok-Chef Franz Beckenbauer durch die Schweizer Ermittler. Den Frankfurter Behörden wirft Zwanziger vor, bei der Klagezulassung Argumente der Verteidigung nicht berücksichtigt zu haben.

Nicht äußern wollten sich Zwanziger und der DFB zu einer angeblichen außergerichtlichen Einigung in der Auseinandersetzung um vermeintlich ehrabschneidende Äußerung von DFB-Funktionären zur Rolle Zwanzigers bei der Aufdeckung der WM-Affäre im Jahr 2015. Allerdings bestätigte der 74-Jährige, dass er keine Schadensersatzansprüche in der Sache mehr von ihm gäbe.

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