Fußball:Prozess-Teilnahme für Zwanziger "unzumutbar"

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Theo Zwanziger will aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus nicht zum Prozess in die Schweiz reisen. Foto: Boris Roessler/dpa (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger hat seine Kritik an der Schweizer Justiz erneuert und will auch aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus nicht zum Sommermärchen-Prozess nach Bellinzona reisen.

"Ich halte es für absolut unzumutbar, eine Reise ins Tessin, das an die Lombardei grenzt, und in dem Veranstaltungen abgesagt werden, anzutreten", sagte Zwanziger der Deutschen Presse-Agentur.

Der 74-Jährige ist von den Schweizer Behörden wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung angeklagt. Der erste von zehn Verhandlungstagen ist für den 9. März anberaumt. Neben Zwanziger gehören auch die ehemaligen DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt sowie der ehemalige Schweizer FIFA-Generalsekretär Urs Linsi zu den Angeklagten. Alle haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Das Verfahren gegen Franz Beckenbauer war im Vorjahr abgetrennt worden. Er ist allerdings wie der ehemalige FIFA-Chef Joseph Blatter und Ex-Fußballstar Günter Netzer als Zeuge geladen.

Hintergrund ist der dubiose Geldfluss von 6,7 Millionen Euro aus den Jahren 2002 und 2005. Beckenbauer hatte 2002 vom Unternehmer Robert Louis-Dreyfus einen Kredit in dieser Höhe erhalten. Das Geld floss im Anschluss auf Konten des damaligen FIFA-Funktionärs Mohammed bin Hammam nach Katar. Die Rückzahlung an Louis-Dreyfus drei Jahre später wurde von einem DFB-Konto über die FIFA abgewickelt.

Die Schweizer Regierung hatte am Freitag ein Verbot für alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern verkündet. Bellinzona liegt nur rund 50 Kilometer von der italienischen Grenzregion entfernt, in der zahlreiche Fälle des Coronavirus registriert worden sind.

Zwanziger erholt sich derzeit zudem von zwei Augenoperationen. "Ich darf zurzeit weder fliegen noch Auto fahren, die Ärzte halten mich für reise- und verhandlungsunfähig. Ich will dies aber noch amtsärztlich bewerten lassen", sagte der Jurist.

Grundsätzlich wäre er gerne an dem ursprünglich vorgesehenen Termin im Januar vor Gericht erschienen. Dieser war von der Justizbehörde abgesagt worden. "Ich wollte hin. Es hätte mir Spaß gemacht, mich zu den Vorwürfen, die ich für Unsinn halte, zu äußern", sagte er. "Für den ersten Termin am 20. Januar war freies Geleit zugesichert", sagte Zwanziger.

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, soll dies auch für den nun anstehenden Prozess zugesichert sein. "Dieser Termin ist durch Schlamperei nicht zustande gekommen", erneuerte Zwanziger seine Kritik an den Schweizer Behörden. Um Verjährung zu verhindern, muss bis zum 27. April ein erstinstanzliches Urteil verkündet werden.

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