Fußball-Politik:20 Millionen Euro jährlich für: nichts?

Der Deutsche Fußball-Bund zahlt der Liga viel Geld. Aber es ist fraglich, ob die genannten Gegenleistungen das rechtfertigen. Vereinbarte "Leitlinien" halten Verband und Liga geheim.

Von Johannes Aumüller und Thomas Kistner, Frankfurt

Einen Kicker von gehobener Qualität kennt die Fußballwelt in zwei Erscheinungsformen. Zunächst gibt es ihn als Vereinsprofi, in seinem Broterwerb. Dazu aber auch in einer ideell und kommerziell höherrangigen Funktion - als Nationalspieler. Wie in diesen Tagen, während der Qualifikation für die WM 2018. Ein Spieler, zwei Tätigkeiten, zwei Erwerbsfelder - so ist das seit Jahrzehnten. Doch jetzt könnte ein Aspekt dieser Konstellation dem Deutschen Fußball-Bund viel Ärger bereiten. Wieder mal lautet die Frage: Verschenkt der DFB Geld an den Profibetrieb, das eher dem Amateur- und Basissport zugutekommen müsste?

Das Problem führt tief hinein ins komplizierte Paragrafendickicht, das den Volkssport Fußball hierzulande umgibt. Im Kern geht um den Grundlagenvertrag, den der DFB und die Deutsche Fußball- Liga (DFL) als Zusammenschluss der 36 Profiklubs besiegelt haben. Dieser regelt unter anderem zwei zentrale Finanzströme zwischen den Institutionen: Die Liga überweist dem DFB drei Prozent ihrer Erlöse aus Medienrechten und Eintrittskartenverkauf; als Pachtzins, um die Bundesliga eigenständig organisieren und vermarkten zu dürfen. Und der DFB zahlt der Liga zwischen 15 und 30 Prozent aus den Einnahmen der Nationalmannschaft.

Schon im Frühjahr gab es um den Vertrag Aufregung. Damals zeigte sich, dass die Beträge diskret durch eine Zusatzvereinbarung gedeckelt sind, die den DFB-Delegierten nie offengelegt worden war. So zahlt die Liga dem DFB jährlich nur 26 Millionen Euro - ganz gleich, wie hoch ihre bekanntlich enorm anschwellenden TV-Erlöse weiter wachsen mögen. Und der Verband überweist der Liga per annum 20 Millionen Euro. Durch die Deckelungen entgehen dem DFB über die Jahre hochgerechnet etwa 100 Millionen Euro.

SZ-Recherchen werfen nun die nächste heikle Frage auf: Wofür zahlt der DFB der Liga überhaupt jedes Jahr 20 Millionen?

Laut Paragraf fünf des Grundlagenvertrags beruht diese Zahlung auf zwei "Leistungen" der DFL. Erstens: dass die DFL und damit die Vereine die Abstellungspflicht für die Nationalmannschaft anerkennen und erfüllen. Zweitens: dass die DFL sicherstellt, dass die nominierten Spieler "die Verwertung ihrer Persönlichkeitsrechte und andere Rechte als Nationalspieler dem DFB übertragen" - so der Vertragstext. Nach der Aufregung im Frühjahr hatte der DFB gar erklärt: "Erst der Grundlagenvertrag ermöglicht dem DFB den Betrieb und die werbliche Nutzung seiner Nationalmannschaften."

Nicht wenige Juristen halten diese Argumentation für Nonsens. Schon ein kurzer Blick in die Reglements entlarvt demnach die erste genannte "Leistung" als sport- und verbandsrechtliche Selbstverständlichkeit. Die Klubs müssen die Spieler für die Nationalelf abstellen, Punkt. So steht es im Reglement des Weltverbandes Fifa, so steht es auch in den DFB-Regularien. Das sind Bestimmungen, denen sich wiederum die DFL als ordentliches Mitglied des DFB unterworfen hat.

Der DFB sagt, nur so könne er mit Nationalspielern werben

Und die zweite "Leistung" - die Sicherstellung, dass der DFB die Persönlichkeitsrechte der Spieler nutzen kann? Schon die Liga-Statuten werfen aus juristischer Sicht die Frage auf, wie die DFL eine Übertragung der Persönlichkeitsrechte eigentlich sicherstellen will. Im Musterarbeitsvertrag, den Klubs und Profis unterzeichnen sollen, heißt es, der Kicker übertrage dem Verein seine Persönlichkeitsrechte - für seine Funktion "als Spieler des Klubs". Nicht aber für eine Funktion "als Spieler der Nationalmannschaft".

Der Bundesfinanzhof hatte 2012 in anderem Kontext festgestellt, dass der geltende Mustervertrag zwar die arbeitsrechtliche Pflicht zur Teilnahme an Spielen der Nationalelf umfasse, aber "nicht die Teilnahme an Werbeleistungen". Gemäß Urteilsschrift trug der DFB im damaligen Verfahren selbst vor, dass er die Nationalspieler vor dem Einsatz "eine Erklärung unterschreiben lasse", nach der die Profis dem DFB die Nutzung ihrer Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nationalmannschaft gestatten. Die Abgabe dieser Erklärung sei freiwillig; ein Spieler, der sie nicht unterzeichne, würde vom DFB aber nicht eingesetzt werden.

"Das Thema der Verwertung der Persönlichkeitsrechte kann und muss der DFB höchstselbst mit seinen Nationalmannschaftsspielern regeln, dazu benötigt er die DFL ganz sicher nicht", sagt der Sportrechtler Rainer Cherkeh (Hannover). Sein Fazit: "Der in Paragraf fünf des Grundlagenvertrags als Leistungen der DFL bezeichnete Sachverhalt ergibt keinen Sinn und ist überflüssig. Der DFB hat sich faktisch ohne echte Gegenleistung zu einer erheblichen jährlichen Zahlung an die DFL verpflichtet."

Wer dieser Argumentation folgt, kann es auch so ausdrücken: Der DFB zahlt der DFL jährlich 20 Millionen Euro für: nichts.

Die SZ legte DFB wie DFL diese juristische Position dar. Juristische Gegenargumente gab es dazu nicht, dafür sinn- und in Teilen sogar wortgleiche Antworten.

Ein DFL-Sprecher teilte mit: "Der Grundlagenvertrag in seiner Gesamtheit verbindet auf angemessene Weise die Interessen des DFL e. V. inklusive seiner Nationalspieler abstellenden Klubs mit den Interessen des DFB. Mit Blick auf die von Ihnen beschriebene Argumentation hat die Deutsche Fußball Liga eine andere Auffassung." Der DFB erklärte: "Der Grundlagenvertrag sichert die Einheit des Fußballs und stellt die wirtschaftliche Grundlage dafür dar, dass der DFB seinen vielfältigen gemeinnützigen Aufgaben nachkommen kann, zuvorderst der Unterstützung des Fußballs an der Basis. Mit Blick auf die in Ihren Anfragen beschriebenen Argumentationen hat der Deutsche Fußball-Bund eine andere Auffassung."

Vereinbarte "Leitlinien" halten Verband und Liga geheim

Alles Ansichtssache? Jedenfalls wirft die Haltung des Verbands viele Anschlussfragen auf. Etwa die, wie der DFB mit Spielern verfährt, die nicht in Deutschland, sondern etwa bei einem englischen Klub unter Vertrag stehen. Der Argumentation des DFB folgend, bräuchte es zur Nutzung von deren Persönlichkeitsrechten ja eine Absprache mit der jeweiligen Liga - und eine Zahlung an diese. Auf eine Frage dazu antwortet der DFB nicht konkret.

Dabei geht es abseits aller juristischen Debatten auch noch um etwas anderes: um Transparenz. Wie schon bei der diskret auf 26 Millionen Euro gedeckelten Zahlung der Liga gibt es im Grundlagenvertrag auch bezüglich der Übertragung der Persönlichkeitsrechte eine bisher nicht publizierte Nebenabrede. "DFB und DFL werden hierzu Leitlinien vereinbaren", heißt es: "Im Rahmen dieser Marketingrichtlinien werden zusätzliche Vereinbarungen getroffen, die die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder des DFL e. V. berücksichtigen."

Doch wie genau sehen diese Leitlinien aus? Auf die Bitte, sie übersandt zu bekommen, reagierten weder DFB noch DFL. Dabei hatte der Verband im Kontext seiner Sommermärchen-Affäre wie auch in der Frühjahrsdebatte um den Grundlagenvertrag noch eine große, neue Transparenz versprochen.

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