Fußball - Mainz:Dämpfer für Hoffnungen auf Heimspiele vor größerem Publikum

Bundesliga
Stefan Hofmann, Vorstandschef vom FSV Mainz 05, steht im Stadion. Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Die Hoffnungen des FSV Mainz 05 auf Heimspiele vor einem größeren Publikum haben einen mächtigen Dämpfer erhalten. Das zuständige Gesundheitsamt Mainz-Bingen lehnt eine dafür nötige Ausnahmegenehmigung für den Fußball-Bundesligisten derzeit ab. Laut den momentan gültigen Verfügungen in Rheinland-Pfalz dürfen die Mainzer, die zum Bundesligastart bei RB Leipzig am 19. September vor 8500 Zuschauern spielen dürfen, nicht mehr als 350 Besucher in die Arena lassen. "Wir würden Stand jetzt bis mindestens Ende Oktober keine weiteren Zuschauer genehmigen", sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag den Zeitungen der VRM-Gruppe.

Die 05er haben in den vergangenen Wochen ein Konzept "für eine verantwortungsvolle stufenweise Rückkehr von Fans zu unseren Spielen erarbeitet", sagte Vorstandschef Stefan Hofmann der Deutschen Presse-Agentur. Darüber seien sogar schon "Gespräche mit der Landespolitik und den zuständigen Behörden" geführt worden.

Die Mainzer würden am liebsten schon zum Erstrundenspiel im DFB-Pokal gegen den TSV Havelse am 11. September mehr Zuschauer als derzeit erlaubt im Stadion begrüßen. Danach sieht es nun jedoch nicht aus. Denn das zuständige Gesundheitsamt will seine Haltung nur ändern, "wenn es auf Bundes- und Landesebene neue Vorgaben gibt. Momentan halten wir uns aber an die geltenden Rechtsverordnungen", betonte der Sprecher.

Eigentlich hätten die Mainzer den Pokal-Auftakt beim Viertligisten bestreiten müssen. Havelse verzichtete wegen des großen finanziellen und organisatorischen Aufwands jedoch auf sein Heimrecht, so dass die Partie in Mainz stattfindet.

Der Deutsche Fußball-Bund hatte am Montag die erforderlichen Ergänzungen in den Durchführungsbestimmungen seiner Spielordnung beschlossen, um Pokalspiele vor Zuschauern zu ermöglichen. Die endgültige Zulassung von Fans und die Festlegung der maximalen Zuschauerzahl obliegt jedoch weiter den zuständigen Gesundheitsbehörden.

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