Fußball:Länderchefs wollen Amtsenthebung für Keller

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DFB-Präsident Fritz Keller steht massiv unter Druck. Foto: Boris Roessler/dpa (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa) - Jetzt ist das DFB-Präsidium am Zug. Die Chefs der Regional- und Landesverbände des Deutschen Fußball-Bundes wollen eine Amtsenthebung von Fritz Keller. Den möglichen Weg dafür erklärt ein Blick in die Statuten des Verbandes. Ein Überblick über die nächsten möglichen Schritte.

DAS WOLLEN DIE LÄNDERCHEFS:

Sieben Stunden war Kellers erste offizielle Stellungnahme auf das Misstrauensvotum vom vergangenen Sonntag alt, da erhöhten seine Gegenspieler weiter den Druck. Keller solle seinen Posten aufgeben, um "damit weiteren Schaden vom DFB abzuwenden", hieß es am Freitagabend in einer über den DFB verbreiteten Mitteilung nach einer Konferenz der Präsidenten der Regional- und Landesverbände. Das DFB-Präsidium solle nach dem Nazi-Vergleich Kellers eine Sitzung des Vorstands einberufen, um Keller des Amts zu entheben. Dabei solle es der Punkt "Enthebung von Fritz Keller gemäß § 32 Nr. 3 der DFB-Satzung von seiner Tätigkeit als Präsident des Deutschen Fußball Bundes" auf der Tagesordnung stehen.

SO KÖNNTE ES ZU EINER AMTSENTHEBUNG KOMMEN:

Paragraf 32, Nummer drei regelt die Befugnisse des Vorstands im DFB: "Der Vorstand ist berechtigt, Präsidiums-, Vorstands- und Ausschussmitglieder bei grober Pflichtverletzung oder bei Unwürdigkeit mit sofortiger Wirkung ihrer Tätigkeit im DFB durch schriftlich begründete Entscheidung bis zum nächsten ordentlichen Bundestag zu entheben." Dabei muss der Betroffene angehört werden, er kann Beschwerde gegen eine eventuelle Entscheidung einlegen. Der nächste ordentliche Bundestag ist derzeit für kommendes Jahr geplant.

DAS IST DER DFB-VORSTAND:

Das Gremium steht in dieser Zusammensetzung normalerweise wenig im öffentlichen Fokus. Den Vorstand des DFB bilden die Mitglieder des Präsidiums, die Landes- und Regionalchefs sowie zwölf Vertreter der Deutschen Fußball Liga. Die Länderchefs haben es eigenmächtig nicht in der Hand, eine Vorstandssitzung einzuberufen. Dies erfolgt durch das Präsidium. "Der Vorstand tritt bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich, zusammen", heißt es in Paragraf 32, Nummer fünf, weiter.

DAS SAGT KELLER:

Zu dem neuen Angriff der Länderchefs gab es zunächst keine Aussage des angeschlagenen Präsidenten. Zuvor hatte er sich erstmals seit dem vergangenen Sonntag, als ihn die Amateurvertreter zum Rücktritt aufforderten, wieder über die DFB-Internetseite geäußert. Erneut bat der 64-Jährige um Verzeihung für seine Entgleisung gegen seinen Vize Rainer Koch. Wieder betonte er, dass er das Misstrauens-Votum der Regional- und Landesverbände ernst nehme. Von Rücktritt ist bei ihm aber weiter keine Rede.

Seit er am 23. April bei einer Präsidiumssitzung Koch als "Freisler" bezeichnet und so mit Roland Freisler, dem Vorsitzenden des Volksgerichtshofes im Nationalsozialismus, verglichen hat, gab es Kritik von allen Seiten. "Ich bedauere meine affektbeladene Entgleisung zutiefst und bitte erneut um Verzeihung", hieß es in Kellers Stellungnahm. Das DFB-Sportgericht will den heiklen Fall um den Nazi-Vergleich bis Ende Mai abschließen.

© dpa-infocom, dpa:210508-99-515452/5

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