Fußball im Netz:1:0 für die Hartplatzhelden

Dürfen Websites private Bilder und Filme von Amateurspielen zeigen? Nein, fand der baden-württembergische Fußballverband. Jetzt hat ein Gericht entschieden.

Helmut Kerscher

Wer im Fußball das Hin- und das Rückspiel gewinnt, braucht kein Entscheidungsspiel. Der Württembergische Fußballverband hätte darauf nach seinen Siegen beim Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart auch gerne verzichtet. Doch der Gegner namens "Hartplatzhelden" erzwang eine finale Begegnung in Karlsruhe - und gewann.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verweigerte dem Verband nun ein "ausschließliches Verwertungsrecht" an kurzen Filmaufnahmen aus Fußballspielen. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Laut BGH könnten sich die Fußballverbände allerdings künftig unter Berufung auf das Hausrecht gegen unerwünschte Filmaufnahmen wehren.

Der für das Web 2.0 typische Streit über die Möglichkeiten und Grenzen von Internetportalen begann bereits im Jahr 2007, kurz nach der Gründung der Website hartplatzhelden.de durch den Zeit-Journalisten Oliver Fritsch. In dieses werbefinanzierte Portal konnte jeder Zuschauer Videos und Fotos von Amateurspielen bis hinauf zu den Landesligen stellen.

Die Idee erwies sich zwar dank Digitalkameras, Handys und anderer leicht zu bedienender Geräte als erfolgreich. Aber drei Jahre später stand Fritsch im Bundesgerichtshof und sagte: "Ich weiß nicht, warum ich vor Gericht stehe und Beklagter bin." Er habe doch in erster Linie nur dem Amateurfußball helfen wollen.

Auf genau dieses Anliegen berief sich auch der Württembergische Fußballverband. Dessen Vizepräsident Michael Hurler sagte, man brauche die Vermarktungsrechte zur Unterstützung der Vereine. Der Verband wolle zumindest gefragt werden und eventuell über die Vergabe von Lizenzen entscheiden.

© SZ vom 29.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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