Fußball - Frankfurt am Main:Experte: Kurzarbeitergeld für Drittligisten auch bei Abbruch

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Leipzig (dpa) - Die Clubs der 3. Fußball-Liga haben bei einem freiwilligen Saisonabbruch weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld für ihre Spieler und Angestellten. "Auch wenn die rechtliche Möglichkeit besteht, das Geschäft wieder zu öffnen oder in diesem Fall den Spielbetrieb in der 3. Liga mit Geisterspielen fortzusetzen, ist das ohne Belang", sagte Arbeitsmarktexperte Holger Schäfer vom Institut der Deutschen Wirtschaft der "Sport Bild" (Mittwoch).

Entscheidend sei einzig, ob eine vorübergehende, wirtschaftlich begründete Notwendigkeit auf Kurzarbeit besteht. "Wenn das in der 3. Liga der Fall ist, weil zum Beispiel die Zuschauer-Einnahmen fehlen, und die Vereine deshalb freiwillig auf Abbruch entscheiden, verfällt damit nicht ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld für ihre Angestellten", erklärte Schäfer. Mehrere Drittligisten, darunter der 1. FC Magdeburg, der Hallesche FC und der FSV Zwickau, haben aufgrund der Corona-Krise ihre Profis in Kurzarbeit geschickt. Laut "Sport Bild" tagt am Donnerstag der für die 3 . Liga zuständige DFB-Ausschuss, um über weitere Schritte zu beraten. Ein Saisonabbruch kann allerdings ausschließlich durch einen Außerordentlichen Bundestag des DFB beschlossen werden. Dieser wurde für den 25. Mai einberufen.

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