DFB-Pokal:Schuld ist nur Wolfsburg, nicht der Schiedsrichter

Bundesliga - VfL Wolfsburg v VfL Bochum

Ein Wechsel zu viel: Wolfsburgs Trainer Mark van Bommel tauschte im DFB-Pokal gegen Preußen Münster sechs statt wie erlaubt fünf Spieler aus. Aus einem 3:1-Sieg wurde nun durch die Entscheidung des Sportgerichts ein 0:2.

(Foto: Fabian Bimmer/REUTERS)

Das DFB-Sportgericht wertet den 3:1-Pokalsieg des VfL Wolfsburg gegen Preußen Münster als Niederlage - wegen eines unerlaubten Wechsels. Die Strategie des Klubs, den vierten Offiziellen in Mitverantwortung zu nehmen, geht nicht auf.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

In seiner Stellungnahme versucht es Mark van Bommel mit Humor. Als das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Trainer des VfL Wolfsburg fragt, ob er nur einmal mit dem vierten Offiziellen gesprochen habe, entgegnet er: "Nein, ich rede ja viel." Und als ihm das Richtertrio ein wenig später sagt, er sei nach seiner Zeugenaussage nun entlassen, gibt er schnell zurück: Entlassen? Aber nur von hier? Und nicht als Cheftrainer?

Van Bommel, 44, hat in seiner aktiven Zeit beim FC Bayern seine Erfahrungen gemacht mit dem Sportgericht. Eine schöne Anekdote besagt, wie er später einmal einem Vertreter des Gremiums begegnete und sagte: "Ich war immer unschuldig." Diese These dürfte in der Fußballwelt wohl nur bedingt Anklang finden - und in dem Fall, wegen dem van Bommel am Montag beim DFB vorsprechen musste, wurden er und sein Klub wieder für schuldig befunden.

Denn weil van Bommel in der ersten Runde des DFB-Pokals gegen Regionalligist Preußen Münster am 8. August (3:1 nach Verlängerung) sechs statt wie erlaubt fünf Spieler eingewechselt hatte, wertete die Kammer die Partie als 0:2-Niederlage für Wolfsburg. Damit wäre der VfL aus dem Pokal ausgeschieden, er kann gegen diese Entscheidung allerdings noch Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen. Der Vorsitzende Richter Stephan Oberholz sagte in der Urteilsbegründung, dass dem Gremium keine andere Wahl geblieben sei. Der VfL habe durch den sechsten Wechsel einen nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt und damit gegen die Regularien verstoßen - und die Verantwortung für diesen Verstoß liege beim Klub.

Trägt nur der Verein Schuld oder auch der vierte Offizielle?

Die formalen Eckdaten sahen an jenem Pokaltag in Münster so aus: In der regulären Spielzeit, in deren Schlussminute Wolfsburg noch der Ausgleich gelang, wechselte der VfL bereits dreimal. In der 98. Minute tauschte van Bommel einen vierten Spieler, in der 102. vollzog er noch einen Doppelwechsel - erst danach erzielte der Favorit noch zwei Treffer zum 3:1-Sieg.

Der zweite Teil dieses Doppelwechsels aber war nicht mehr erlaubt gewesen, und nun erörterte das Gericht die Frage, wer welche Schuld daran trug, dass es dazu kam: nur der Verein, oder auch der vierte Offizielle? Denn Wolfsburg argumentierte insbesondere damit, dass der Unparteiische den sechsten Wechsel zugelassen habe - und dass dieser angeblich gegenüber Verantwortlichen des VfL vorab mehrmals erklärt habe, dass sechs Wechsel in Ordnung seien.

Seit Corona sind im Fußball die Zahl der Wechsel grundsätzlich erhöht worden, allerdings wird dies von Wettbewerb zu Wettbewerb etwas unterschiedlich gehandhabt. So galt zum Beispiel bei der EM, dass in der regulären Spielzeit fünf Wechsel möglich sind und bei einer etwaigen Verlängerung ein zusätzlicher sechster. Im DFB-Pokal hingegen sind es maximal fünf, dort gibt es in der Verlängerung nur ein zusätzliches "Auswechselfenster", innerhalb dessen ein Trainer wechseln darf. So steht es im Regelwerk, und so teilte es der DFB allen Pokalteilnehmern auch noch einmal in einer Mail kurz vor dem Wettbewerb mit. "Dem Verein waren von Anfang an die entsprechenden Regularien bekannt", sagte Oberholz, ein Verein wie Wolfsburg müsse "gewährleisten können, dass solche Regularien und Bestimmungen eingehalten werden".

Der Unparteiische an der Seitenlinie und die VfL-Vertreter machen unterschiedliche Angaben über den Inhalt ihres Gesprächs

Doch erstaunlicherweise war diese Information auf der Wolfsburger Trainerbank während des Pokalspiels gegen Münster nicht klar. Mehrfach erkundigten sich zu Beginn der Verlängerung VfL-Verantwortliche beim vierten Offiziellen Tobias Fritsch nach der Anzahl der möglichen Wechsel; zweimal Torwarttrainer Pascal Formann, einmal van Bommel persönlich. Man habe Fritsch ganz konkret gefragt, ob man noch drei Auswechselfenster und drei Auswechslungen zur Verfügung habe, und dieser habe das bejaht. Schiedsrichter-Assistent Fritsch hingegen bestreitet, dass er dies so gesagt habe. Er habe lediglich davon gesprochen, dass der Klub noch drei Auswechselfenster habe - aber nur noch zwei Wechsel-Möglichkeiten.

Unabhängig von der Auskunft ging es noch aus einem zweiten Grund um Fritschs Rolle. Denn das Schiedsrichter-Gespann um Christian Dingert ließ die folgenschwere Wolfsburger Doppeleinwechslung ja zu. Der frühere Bundesliga-Schiedsrichter und heutige DFB-Lehrwart Lutz Wagner, 58, sagte als geladener Sachverständiger eindeutig, dass es zu den Aufgaben des vierten Offiziellen gehöre, die Zulässigkeit eines Wechsels zu prüfen und etwaige Verstöße auch dem jeweiligen Verein mitzuteilen. Fritsch erklärte dazu in seiner Befragung, ihm sei im Moment des Doppelwechsels in der 102. Minute nicht bewusst gewesen, dass nun der sechste Wechsel anstehe; er habe das Prozedere rasch abwickeln wollen, weil ein Eckball ausgeführt werden sollte.

Richter Oberholz erklärte jedoch, dass die unterlassene Kontrolle des Schiedsrichters zweitrangig sei. "Wir sehen den Ausgangsfehler des VfL Wolfsburg als so gravierend an, dass ein mögliches Mitverschulden des vierten Offiziellen dahinter zurücksteht", sagte er.

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