Fußball:DFB droht erneut Millionen-Strafe

DFB-Präsident Reinhard Grindel

DFB-Präsident Reinhard Grindel: Muss womöglich weitere Verluste verkraften

(Foto: dpa)
  • Womöglich muss der DFB 17 Millionen Euro nachzahlen.
  • Seit dem 18. Oktober 2016 läuft beim DFB eine Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2014.
  • Die Hauptfrage ist, ob damals die Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Länderspielen korrekt verbucht worden sind.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) muss eine weitere kräftige Steuer-Nachzahlung von bis zu 17 Millionen Euro befürchten. Das ergibt sich aus der Vorstellung des Finanzberichtes für das Jahr 2017 am Freitag. Der Hintergrund ist eine laufende Betriebsprüfung der Behörden zu den Geschäftsjahren 2012 bis 2014, bei der die Prüfer mehrere verbuchte Sachverhalte anders bewerten als der DFB. Für "alle Risiken", die sich aus der Prüfung ergeben könnten, habe der Verband Rückstellungen in Höhe von etwa 17 Millionen Euro gebildet, sagte Schatzmeister Stephan Osnabrügge.

Sollte es tatsächlich dazu kommen, wäre dies die zweite große Nachzahlung binnen kurzer Zeit. Im Vorjahr musste der DFB in der Folge der WM-2006-Affäre insgesamt 22,57 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Das Finanzamt hatte einen geänderten Bescheid fürs Jahr 2006 erlassen und die Gemeinnützigkeit aberkannt. Dies ist auch der Hauptgrund, warum der Verband das Jahr 2017 mit einem Minus von 20,26 Millionen Euro abschloss. Die DFB-Bosse hoffen jedoch, dass sie die WM-2006-bedingte Zahlung zurückerhalten. Entweder vom Finanzamt, wo sie gegen den geänderten Bescheid Beschwerde einlegten, oder gegebenenfalls bei den damals verantwortlichen DFB-Funktionären Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Theo Zwanziger, denen vor dem Landgericht Frankfurt ein Verfahren wegen des Verdachts auf schwere Steuerhinterziehung droht.

Die aktuell im Raum stehende Nachzahlung hat mit der WM-Affäre aber nichts zu tun. Seit dem 18. Oktober 2016 läuft beim DFB eine Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2014. Dabei würden sie mit den Prüfern über eine "unglaublich große Zahl von Vorkommnissen" diskutieren, sagte Schatzmeister Osnabrügge, von Einzelquittungen bis zu Ticketthemen. Und zumindest in einigen Fällen sind die Zweifel der Prüfer schon so weit fortgeschritten, dass der DFB Rückstellungen für etwaige Nachzahlungen bilden musste. Der größte Posten sei dabei die Frage, ob damals die Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Länderspielen korrekt verbucht worden seien.

Gemeinnützige Verbände wie der DFB bestehen aus steuerrechtlicher Sicht aus vier sogenannten "Sphären"; für manche Einnahmen muss er Steuern bezahlen, für andere nicht. Früher hatte der DFB die Banden verpachtet und schlug die Erlöse dem Bereich zu, für den er keine Steuern bezahlen muss. Bisher sahen die Betriebsprüfer das genauso, doch nun hat sich deren Einschätzung geändert: Aus ihrer Sicht hätte der DFB 2012 bis 2014 auf die Einnahmen aus dieser Banden-Verpachtung Steuern bezahlen müssen. Seit 2017 verpachtet der DFB die Bande nicht mehr, sondern vermarktet sie direkt. Ein zweiter großer Punkt bei den Millionen-Rückstellungen sind nach DFB-Angaben Effekte bei der Umsatzsteuer.

Der Verband betonte, es sei noch nicht klar, ob er Steuern nachzahlen müsse. Man sei nur verpflichtet, bei entsprechenden Hinweisen der Betriebsprüfung Rücklagen zu bilden. Die Gemeinnützigkeit für die betreffenden Jahre soll nicht in Gefahr sein. Wann die Prüfung endet, ist noch unklar.

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