Transfergerücht:Medien: Bayern an Amin Younes interessiert

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Nationalspieler Amin Younes hat angeblich das Interesse des FC Bayern auf sich gezogen

(Foto: Sebastian Widmann/Getty)

Ein Bericht aus Italien deutet einen Transfer des Mittelfeldspielers von Ajax an. ManUnited Stürmer Sanchez zu Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Meldungen im Sportticker

Bundesliga, FC Bayern: Fußball-Nationalspieler Amin Younes von Ajax Amsterdam soll angeblich das Interesse von Rekordmeister Bayern München geweckt haben. Das berichtet die Gazzetta dello Sport. Der Transfer des gebürtigen Düsseldorfers soll im Sommer erfolgen.Der bereits als sicher geltende Wechsel des 24-Jährigen zum SSC Neapel ist dagegen geplatzt. "Ich habe der Mannschaft erklärt, dass mein Wechsel nach Neapel geplatzt ist. Es ist einiges passiert, und ich bin zu Ajax zurückgekehrt. Diese Situation hat nichts mit Ajax zu tun. Ich bin hier und bin ein Spieler dieser Mannschaft", berichtete der Ex-Gladbacher und -Lauterer Younes.Napoli hatte dem Offensivspieler einen Fünfeinhalb-Jahres-Vertrag und Ajax eine Ablösesumme von fünf Millionen Euro geboten. Der Spieler hatte bereits den Medizincheck beim Tabellenführer der Serie A absolviert, bevor er den Wechsel absagte.

Premier League, Manchester United: Der chilenische Starstürmer Alexis Sanchez von Englands Fußball-Rekordmeister Manchester United ist in Spanien wegen Steuervergehen zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dies berichtete die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch mit Verweis auf Justizkreise.Demnach habe sich der 29-Jährige mit den Behörden geeinigt und konnte so einen Prozess vermeiden. Sanchez, der im Januar vom FC Arsenal zum Team von Old Trafford gewechselt ist, war bei den Einnahmen aus der Vermarktung seiner Bildrechte Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro aus den Jahren 2012 und 2013 angelastet worden. Sanchez spielte zu dieser Zeit für den FC Barcelona.Der chilenische Nationalspieler hatte bei einer Videoschalte ins Gericht Mitte Januar zugegeben, dem spanischen Staat aus seiner Zeit beim FC Barcelona (2011 bis 2014) Steuern in Million-Höhe zu schulden. Demnach habe er eine Offshore-Firma auf Malta genutzt, um die Gelder am Fiskus vorbeizuschleusen.

Bundesliga, SC Freiburg: Der SC Freiburg will eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro an jene Fans weitergeben, die Ende Oktober beim Bundesliga-Spiel beim VfB Stuttgart randaliert hatten. "Dem Verein bewusst sowohl im Ansehen als auch wirtschaftlich Schaden zuzuführen, ist mit dem Geist und den Werten unseres Vereins nicht in Einklang zu bringen. Wir werden es nicht zulassen, dass Vorfälle wie diese fast schon als normal angesehen werden", heißt es in einer Mitteilung des Tabellenzwölften vom Mittwoch.Es konnten bereits Verursacher ermittelt werden. "Diese werden - unabhängig von der Weitergabe der Geldstrafe - mit Sanktionen durch den Heimverein belegt", kündigte der SC an.Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hatte die Geldstrafe Mitte Januar verhängt, weil Freiburger Fans am 29. Oktober beim Derby in Stuttgart Bengalische Feuer gezündet hatten. Seinen finanziellen Gesamtschaden durch Fehlverhalten von Zuschauern in den vergangenen fünf Jahren bezifferte der Sport-Club auf knapp 45 000 Euro.

DFB, Fanrandale: Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) will mit einem neuen Strafenkatalog künftig gezielter gegen Fehlverhalten von Fans in den Stadien der Bundesliga vorgehen. Wie DFB-Vizepräsident Rainer Koch der Sport Bild sagte, soll unter anderem verstärkt darauf hingewirkt werden, dass Täter von den Vereinen ermittelt werden. Der Katalog werde dem DFB-Vorstand am 9. März zur Abstimmung vorgelegt, gültig wäre er ab der nächsten Saison.Ein zentraler neuer Ansatz ist, dass eine Strafe zukünftig auch nachträglich noch erheblich reduziert werden kann, wenn der Verein die Täter erst einige Zeit nach dem Sportgerichts-Urteil ermitteln und sanktionieren kann. "Wir wollen nicht im Kollektiv bestrafen, wir wollen aber auch nicht, dass sich Täter dauerhaft im Kollektiv verstecken können", sagte Koch.Daneben soll zudem nur noch strafrechtlich relevantes Fehlverhalten wie etwa Beleidigungen konkreter Personen, rassistische Vorfälle und Verstöße gegen das Pyrotechnik-Verbot verfolgt werden. "Nicht jedes unsportliche Banner ist zwingend strafwürdig", äußerte Koch: "Mein Vorschlag ist schon länger, dass der Kontrollausschuss strafbare Banner und Beleidigungen oder Gesetzesverstöße grundsätzlich verfolgen muss, allgemeine unsportliche Unmutsäußerungen hingegen nur unter außergewöhnlichen Umständen."

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