Strafanzeige gegen Infantino:Ein paar Lügen zu viel

Rinaldo Arnold und Gianni Infantino

Eine Männerfreundschaft, die nun beide das Amt kosten könnte: Fifa-Präsident Gianni Infantino (rechts) und der Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, hier bei einem Spaß-Kick 2016. Seit dieser Woche wird gegen beide ermittelt.

(Foto: Ennio Leanza/Keystone)

Die Schweizer Justiz eröffnet ein Verfahren gegen Gianni Infantino. Nun stellt sich die Frage: Kann oder muss die Fifa ihren Chef suspendieren?

Von Thomas Kistner

Die Schlinge zieht sich zu um Gianni Infantino. Am Donnerstag hat Stefan Keller, der außerordentliche Staatsanwalt des Schweizer Bundes, ein Strafverfahren gegen den Präsidenten des Fußballweltverbandes Fifa eröffnet, und ebenso gegen dessen privaten Rechtsberater, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold. Zugleich hat Sonderermittler Keller Antrag auf ein Strafverfahren gegen den Schweizer Bundesanwalt bei den zuständigen parlamentarischen Kommissionen gestellt - Michael Laubers Immunität soll aufgehoben werden.

Damit fallen die ersten Dominosteine im Justiz-Krimi um den Fifa-Boss. Der Ende Juni eingesetzte Keller, Präsident des Ober- und Verwaltungsgerichts im Kanton Obwalden, hatte vier Strafanzeigen gegen Lauber, Infantino, Arnold und andere Personen vorliegen; weitere Strafanträge kamen hinzu. Nun fand er schon nach Prüfung zweier Anzeigen genug Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Beteiligten in Hinblick auf Laubers stille Treffen mit Infantino und dessen Freund. Wie die AB-BA, also das Aufsichtsorgan über die Bundesanwaltschaft (BA), mitteilt, geht es um "Amtsmissbrauch", "Verletzung des Amtsgeheimnisses", um "Begünstigung" sowie die "Anstiftung zu diesen Tatbeständen". Weitere Straftatbestände und Verfahrenseröffnungen bleiben vorbehalten, heißt es in einer offiziellen Mitteilung.

Bundesanwalt Lauber hatte schon tags zuvor den Rücktritt verkündet, formal für Ende Januar, de facto geht er schon in wenigen Tagen. Gegen ihn läuft auch ein Amtsenthebungsverfahren - erstmals überhaupt gegen einen Chefankläger der Schweiz. Desaströs ist diese Entwicklung auch für Infantino. Bereits am Freitag hatte das Schweizer Bundesverwaltungsgericht ein Urteil zu den bizarren Geheimtreffen des Bundesanwalts mit dem Fußballpatron gefällt - und sie vorsätzlicher Lügen und der Absprache dazu geziehen. Dies bezieht sich vor allem auf ein stilles Date im Juni 2017 in einem Berner Nobelhotel, das Infantino, Arnold, Lauber sowie dessen Behördensprecher Andre Marty kollektiv total vergessen haben wollen.

Nun also die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen ihn und seinen Justizhelfer Arnold, einen Schulfreund, den er zuletzt mit Fifa-Einladungen überhäufte und auf den im Vorjahr sogar ein lukrativer Posten in einem Fifa-Gremium wartete. Im Gegenzug vermittelte der Jurist Arnold den Kontakt zum Juristen Lauber.

Für unabhängige Beobachter ist klar, dass nun auch das verbandseigene Ethikkomitee die Vorgänge prüfen muss. Bis Mitte 2017 war dieses Gremium von renommierten Juristen geleitet worden: dem vormaligen New Yorker Bundesanwalt Michael Garcia, dem Schweizer Staatsanwalt Cornel Borbely und dem deutschen Strafrichter Hans-Joachim Eckert, Chef der Ethik-Spruchkammer. Letztere zwei hatten im Herbst 2015 Infantinos Amtsvorgänger Sepp Blatter sowie Infantinos damaligen Chef in der Europäischen Fußball-Union Uefa, Michel Platini, von ihren Fußballposten verbannt - aufgrund einer Strafermittlung, die damals die BA gegen Blatter eröffnet hatte und die bis heute anhängig ist. Platini galt sogar nur als Auskunftsperson, so wird im Schweizer Strafrecht ein Status zwischen Zeugen und Beschuldigtem genannt.

Viel gravierender ist die Sachlage im Fall Infantino: Der Fußballboss ist jetzt Beschuldigter in einem Strafverfahren, überdies liegt bereits ein höchstrichterliches Urteil vor, das ihn als Teilnehmer einer Lügenverschwörung belastet. Auch für die Frage, warum sich Lauber und Infantino mindestens dreimal ganz diskret trafen und nie protokollierte Gespräche führten, liegen der Justiz spannende Hinweise vor: Interne Mails zeigen, wie sich Infantino bei mindestens einem Treffen im April 2016, tief besorgt, dafür präparierte, Lauber über seine eigene Rolle aufzuklären. Damals hatte die BA eine Ermittlung zu einem TV-Vertrag mit korrupten Rechtehändlern eröffnete, den für die Uefa ihr damaliger Direktor unterzeichnet hatte: Infantino.

Auf all das ging Infantino nicht ein in jenem Statement, das er am Donnerstagabend per Fifa-Pressestelle versenden ließ. "Lassen Sie es mich noch einmal klarstellen", schrieb er stattdessen: "Die Treffen mit dem Bundesanwalt sollten zur lückenlosen Aufklärung beitragen. Zum damaligen Zeitpunkt waren über zwanzig Verfahren gegen ehemalige Fifa-Mitglieder anhängig. Dieser wesentlichen Aufklärungspflicht auch im Sinne der Fifa bin ich nachgekommen und werde dies auch weiter tun. Dieses war immer mein Anspruch und davon lasse ich mich nicht abbringen." Und weiter: "Fifa-Offizielle haben sich mit Justizbehörden in anderen Rechtssystemen auf der ganzen Welt getroffen, und dies stellte nie ein Problem dar. Insbesondere in den USA hat diese Zusammenarbeit zu über 40 strafrechtlichen Verurteilungen geführt. Dementsprechend unterstütze ich den Justizprozess weiterhin voll und ganz."

Warum dieses fromme Ansinnen in Geheimtreffen erfolgte, und warum eines dieser Treffen von allen unbedingt vergessen werden musste - dazu kein Wort.

Hinzu kommt, in Hinblick auf ein Ethikverfahren, dass in der Fifa seit Wochen ein weiterer Vorgang schwelt. Auch da geht es um vorsätzliche Unwahrheiten gegenüber Aufsichtsorganen. Nach Aktenlage ließ Infantino eine Dienstreise in einem etwa 200 000 Franken teuren Privatjet von Surinam in die Schweiz mit einer Lüge rechtfertigen: In einer Mail gab sein Chefassistent Mattias Grafström gegenüber dem Compliance-Chef ein Treffen mit dem Uefa-Präsidenten an - das aber niemals stattfand.

Kann oder muss Infantino nun suspendiert werden?

Unter dem Gespann Borbely/Eckert, heißt es in Fachkreisen, wäre Infantino aufgrund der Belastungslage längst suspendiert. Allerdings hat der Fifa-Boss die beiden Ethik-Hardliner Mitte 2017 abserviert. Als Chefermittlerin installierte Infantino stattdessen eine kolumbianische Verwaltungsjuristin, Claudia Rojas, die ihm von latinischen Funktionären als "super-amiga" (Superfreundin) angepriesen wurde. Und so arbeitete die 70-Jährige bisher auch, die weder Erfahrung im Strafrecht hat noch die Verfahrenssprachen der Fifa beherrscht, Englisch, Französisch, Deutsch. Ein Handicap, das von Beginn an bewirkte, dass Rojas einer von Infantinos Vertrauten in der Fifa-Administration zur Hand geht.

Auffällig ist, dass Schweizer Medien jüngst von Infantinos Presseleuten dahingehend informiert wurden, dass der Boss für den Fall, sollte ein Strafverfahren gegen ihn laufen, nicht automatisch gesperrt werden müsse. Im Ethik-Kodex sei hierfür eine "Kann"-Bestimmung vorgesehen. Punkt 84 besagt: "In einer Untersuchung kann der Vorsitzende der Untersuchungskammer oder der Untersuchungsleiter jederzeit vorläufige Sanktionen verhängen, um sicherzustellen, dass das Untersuchungsverfahren nicht behindert" werde.

Dieses Behindern läuft längst: Alleingänge und Verschleierungsversuche des Autokraten sind bestens bezeugt, neuerdings auch bundesgerichtlich. Außerdem ist die bisherige Verfahrensweise, selbst bei viel banaleren Sachverhalten, in der Regel so, dass Betroffene umgehend suspendiert wurden. So war es im Fall Blatter. Und nicht zuletzt stellen sich drängende Fragen der Vernunft: Kann ein Präsident, der zwei Jahre nach einem aufwendig eingefädelten Treffen, zu dem er eigens nach Bern gereist war, und der nicht mehr weiß, dass er stundenlang mit dem Schweizer Chefankläger konferiert hatte - kann so einer den Weltfußball noch anführen? Und wie stellt sich in diesem Kontext die per Mail dokumentierte Lüge als Rechtfertigung für die Privatjet-Reise aus Surinam dar?

Sollte die "Superfreundin" aus Kolumbien an der Spitze der Ethikkammer untätig bleiben, könnte Sonderermittler Keller diese Frage mit erledigen. Eine Anzeige liegt ihm auch zum Surinam-Flug vor.

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