Justiz-Affäre um Fifa-Präsident:Schweizer Chef-Ermittler droht Disziplinarverfahren wegen Treffen mit Infantino

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Bundesanwalt Michael Lauber gerät unter Druck. (Foto: Denis Balibouse/Reuters)
  • Der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber sollte den Korruptionssumpf im Fußball-Weltverband Fifa trockenlegen.
  • Ein geheimes Treffen mit Fifa-Boss Infantino könnte sich nun als Karriere-Killer herausstellen.

Von Johannes Aumüller und Thomas Kistner

Lange sah es so aus, als könne der Korruptionssumpf rund um den Fußball-Weltverband für den Schweizer Chef-Ankläger Michael Lauber zum Karriere-Höhepunkt werden. 2015 nahm seine Berner Bundesanwaltschaft (BA) Ermittlungen im Fifa-Kontext auf, Funktionäre wurden verhaftet, 29 Terabyte Daten bei Razzien sichergestellt. Lauber galt fortan als der Mann, unter dessen Regie die Strafbehörde endlich angemessen dem dubiosen Wirken der Fußballfunktionäre begegnet.

Doch jetzt könnte sich das Fifa-Thema nicht als Höhepunkt, sondern als Karriere-Killer für Lauber herausstellen. Denn in der an fragwürdigen Vorgängen reichen Affäre um enge Verbindungen zwischen Fifa-Chef Gianni Infantino und der Spitze der Schweizer Justiz ist inzwischen sogar die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) aktiv. Am Mittwoch teilte die AB-BA der SZ auf Anfrage mit, sie führe bereits seit Mitte März Vorabklärungen durch; geprüft werde, ob Gründe vorliegen, "welche die Eröffnung einer Disziplinaruntersuchung gegen den Bundesanwalt rechtfertigen".

Im Kern geht es um diskrete Treffen zwischen der BA-Spitze und Fifa-Chef Infantino. Und vor allem um den Umgang mit einem dritten Treffen im Juni 2017, das der Weltverband und auch die Berner Behörde lang verschwiegen haben sollen.

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Im Herbst 2018 war publik geworden, dass es nur Wochen nach Infantinos Wahl zum Fifa-Präsidenten im März und April 2016 zwei Treffen mit Lauber gegeben hatte. Das war schon vor dem Hintergrund der andauernden Ermittlungen im Fifa-Sumpf generell heikel; die Vorgänge erhielten aber zusätzlich Brisanz, weil die BA just im Zeitraum zwischen den beiden Treffen ein weiteres Verfahren begonnen hatte, das auch Infantino persönlich tangierte. Zwar lief es gegen Unbekannt, es betraf jedoch einen seltsamen TV-Rechte-deal, den Infantino in seiner Zeit als Direktor der Europa-Union Uefa 2009 signiert hatte. Groß war der Aufruhr, als diese Meetings bekannt wurden. Im November 2018 musste Lauber an die Öffentlichkeit gehen; seine BA rechtfertigte sich damit, dass solche "Koordinierungstreffen" für große Strafverfahren wegen des Arbeitsaufwands sinnvoll seien.

Doch das Problem ist: Es gab noch ein drittes Treffen, im Juni 2017, im luxuriösen Hotel Schweizerhof in Bern. Und mit diesem Rendezvous ging die BA sehr seltsam um. Beim Pressetermin im Herbst 2018 wurde dieses Treffen nicht mitgeteilt - und auch nicht dem damals schon aktiven eigenen Aufsichtsorgan. "Im November 2018, anlässlich der Befragung des Bundesanwalts durch die AB-BA in Zusammenhang mit den zwei Treffen im Jahr 2016, gab der Bundesanwalt an, es sei zu keinen weiteren Treffen mit Vertretern der Fifa oder Uefa auf Stufe Bundesanwalt gekommen", teilt die AB-BA der SZ mit. Erst Mitte März habe sie von einem dritten Treff zwischen Fifa und BA erfahren.

Das geschah offenbar erst im Kontext der Ermittlungen eines Wallisers Sonderanwalts in der Sache. Damian Graf war von der Kantonsjustiz beauftragt worden, einem internen Aspekt dieser Affäre nachzuspüren: dem Verhältnis zwischen Infantino und einem mit ihm befreundeten Walliser Oberstaatsanwalt - dieser hatte die BA-Treffen für den Fifa-Boss eingefädelt. Zwar erwähnten Bundesanwaltschaft und Infantino ihr drittes Treffen zunächst auch gegenüber dem Sonderermittler nicht. Dann aber fand Graf Hinweise auf dieses stille Meeting im Juni 2017, das auf erneuten Vorhalt von der BA eingeräumt wurde. Auf SZ-Anfrage dazu erklärte die Berner Behörde umständlich, sie sei auf Hinweise gestoßen, die "auf ein weiteres Treffen zwischen Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino im Juni 2017 schließen lassen". Demnach scheinen sich schon Recherchen im eigenen Haus als schwierig zu gestalten.

Nun sieht sich die BA - immerhin die oberste Anklagebehörde der Schweizer Justiz - dem Verdacht ausgesetzt, das eigene Aufsichtsorgan nicht korrekt unterrichtet zu haben. Die AB-BA will sich bis zum Abschluss der Vorabklärungen, die wohl bis Anfang Mai dauern würden, nicht weiter zur Sache äußern. Die Bundesanwaltschaft wiederum betont nur generell die Wichtigkeit von Koordinierungstreffen. Mehrere Anfragen, warum nicht die BA selbst, sondern die Fifa diese Treffen anstoßen konnte, beantwortete die BA ebenso wenig wie konkrete Anfragen zum diskret gehaltenen dritten Treffen.

Fakt ist, dass auch dieses Meeting zu einem heiklen Zeitpunkt stattfand. Im Frühjahr 2017 lief noch die Untersuchung der BA in der TV-Rechte-Sache. Und klar war, dass Infantino eine Sperre durch die damaligen Chefs der Fifa-Ethikkammern drohte, sofern ihn die BA in dem Verfahren auch nur als "Auskunftsperson" klassifizieren sollte. Das ist ein Spezialstatus im Schweizer Recht, zwischen Zeuge und Beschuldigtem. Im Mai 2017 ließ Infantino laut Grafs Ermittlungsreport das dritte Treffen einfädeln - und zur selben Zeit entfernte er die kritischen Chefethiker Hans-Joachim Eckert und Cornel Borbely aus ihren Ämtern und ließ offenkundig unkritische Figuren installieren. Einige Monate nach dem Juni-Treffen stellte die BA die Ermittlungen zu dem TV-Deal ein.

All das wirft die Frage auf, ob die BA in der Lage ist, noch angemessen mit der Fifa und vor allem mit Infantino umzugehen. Sonderermittler Graf fand auch heraus, dass der Fifa-Boss dem Staatsanwalt, der ihm die Kontakte zur BA-Spitze herstellte, unentgeltliche Leistungen im Gegenwert von bis zu 20 000 Euro zukommen ließ - auf Fifa-Kosten. Derart wertvolle Geschenke sind gemäß Fifa-Regeln untersagt. Schweizer Juristen werfen die Frage auf, ob die federführende BA daher nicht gegen Infantino wegen des Verdachts auf Untreue ermitteln müsste. Auch dazu sagt die BA bisher nichts.

© SZ vom 18.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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