FC Bayern:Posse um ein Banner

Fanprotest gegen Montagsspiele

Hundertmal ist nichts passiert: Eines von vielen Bannern beim FC Bayern – ganz ähnlich jenem, das ein umstrittenes Hausverbot zur Folge hatte.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Vor Gericht streitet ein kritischer Fan mit dem FC Bayern. Es geht um ein Hausverbot wegen eines Banners. Das Verhalten des deutschen Rekordmeisters in der Sache mutet mindestens merkwürdig an.

Von Sebastian Fischer

Wenn ein Fußballfan gegen seinen Lieblingsfußballklub klagt, kann man natürlich erst mal nachfragen, ob nicht vielleicht doch eine gütliche Einigung möglich ist. So geschehen vor dem Münchner Amtsgericht, wo am Mittwoch verhandelt wurde, nachdem der FC Bayern im März einem Fan ein Hausverbot erteilt hatte, weil er an der Anbringung eines nicht genehmigten Transparents bei einem Spiel der U23 im Grünwalder Stadion beteiligt gewesen sein soll - was der Fan bestreitet. Bei der Verhandlung wurde allerdings deutlich, wie unvereinbar die Positionen beider Seiten sind.

In der Darstellung von Anwalt Gerhard Riedl, der die FC Bayern AG in der Sache vertritt und gleichzeitig dem Ehrenrat des Vereins vorsitzt, geht es "einzig und allein" um "Fehlverhalten im Stadion", präziser um das "Material" des Banners. Dafür sei der Brandschutznachweis nicht erbracht worden. Und weil es sich um die zweite ähnliche Verfehlung des Fans handele, sei ein Hausverbot unumgänglich. Für Andreas Hüttl, den Fan-Anwalt, geht es allerdings um weitaus mehr: Sollte der Verein recht bekommen, sagt er, sei dies "das Ende der Meinungsfreiheit im Stadion".

Der Fan ist Kritiker der umstrittenen Geschäftsbeziehungen des FC Bayern mit Katar

Der Fan, der nicht namentlich genannt werden möchte, ist ein Kritiker der umstrittenen Geschäftsbeziehungen des FC Bayern mit Katar. Im Januar organisierte er eine Podiumsdiskussion über die dortigen, von Menschenrechtlern angeprangerten Arbeitsbedingungen, und auf der Mitgliederversammlung im vergangenen Jahr brachte er einen Antrag auf eine Erweiterung der Satzung ein, wonach sich der FC Bayern zur Einhaltung der Menschenrechte gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen verpflichten und sich für die Menschenrechte einsetzen sollte. Der FC Bayern lehnte den Antrag ab.

Hüttl vermutet nun, dass der wahre Grund für die Bestrafung seines Mandanten sei, dass der FC Bayern ein kritisches Mitglied mundtot machen wolle. Klub-Anwalt Riedl entgegnete, der Fan sei vor dem Vorfall eingeladen worden, als Gast an einer vierköpfigen Satzungskommission teilzunehmen, in der auch Riedl selbst sitzt. Dort könne er seine Ideen einbringen. Der Fan bestätigt das - allerdings mit dem Hinweis, dass ihm ein konkreter Termin für eine Kommissionssitzung Ende Juli erst vor ein paar Wochen genannt worden sei. Da habe er nicht gekonnt: Er war im Urlaub.

Die Verhältnismäßigkeit der Strafe ist ausgesprochen umstritten

Es gibt noch ein paar weitere Punkte in diesem Streit, die kurios wirken und das Verhalten des deutschen Rekordmeisters in der Sache mindestens merkwürdig anmuten lassen. Der Verein hatte die Strafe gegenüber Hüttl auch damit begründet, dass die Münchner Brandschutzdirektion wegen des Banners mit der harmlosen Aufschrift "Bayern-Amateure gegen Montagsspiele" eine Rüge ausgesprochen habe, weil gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen worden sei. Die Brandschutzdirektion erklärte allerdings daraufhin, keine Rüge ausgesprochen zu haben - und teilte mit, dass ein Mitarbeiter des FC Bayern nach dem Spiel bei der Direktion angerufen habe, um über das weitere Vorgehen gegenüber dem Fan zu beraten.

Außerdem ist ganz besonders die Verhältnismäßigkeit der Strafe ausgesprochen umstritten. "Im letzten Jahr sind über hundert Banner gezeigt worden, in keinem Fall gibt es irgendwas", sagte Hüttl. "Eine Person, die mit Pyrofackel erwischt wird, bekommt ein Stadionverbot von zwei Jahren. Und weil etwas angeblich nicht brandschutzsicher ist, gibt es ein unbefristetes Hausverbot?" Ein Hausverbot zudem, das für die Allianz Arena, das Grünwalder Stadion sowie den Nachwuchs-Campus und die Trainingsplätze in der Säbener Straße gilt.

Die Verhandlung wird Mitte Oktober mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt. "Auf die Beweisaufnahme freuen wir uns. Da werden wir sehen, wer hier lügt", sagte Bayern-Anwalt Riedl. Es dürfte dann zuvorderst um die Frage gehen, wie der Fan an der Präsentation des Banners beteiligt war. Sein Mandant habe das Banner nicht ins Stadion gebracht, sagte Hüttl. Er wünsche sich, dass die Bilder der Videoüberwachung im Stadion hinzugezogen würden. Darauf könne man das sehen.

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