Süddeutsche Zeitung

FC Bayern:Vertragsverlängerung von Alaba offenbar immer fraglicher

Einem Bericht zufolge scheiterte auch die dritte Verhandlungsrunde zwischen dem Österreicher und dem Klub. Sprint-Weltmeister Christian Coleman wird für zwei Jahre gesperrt.

Meldungen im Überblick

FC Bayern, David Alaba: Die Vertragsverlängerung von Abwehrchef David Alaba (28) beim Triple-Gewinner Bayern München scheint in weitere Ferne gerückt zu sein. Wie die Sport Bild am Mittwoch berichtet, soll auch eine dritte Verhandlungsrunde am vergangenen Freitag in der Geschäftsstelle des deutschen Fußball-Rekordmeisters gescheitert sein. Demnach bot der FC Bayern dem österreichischen Nationalspieler, dessen aktueller Vertrag am Saisonende ausläuft, einen Fünf- statt eines Vierjahresvertrages an.

Beim Jahresgehalt sollen die Bayern-Bosse aber zu keinen Kompromissen bereit gewesen sein und weiterhin rund elf Millionen Euro pro Jahr plus Bonuszahlungen bieten. Doch nicht nur finanziell sollen sich beide Parteien noch nicht einig sein. Angeblich ist Alaba verstimmt, weil er nicht oft genug im Mittelfeld eingesetzt wurde, so wie es ihm bei der Vertragsverlängerung 2016 offenbar in Aussicht gestellt worden war.

Leichtathletik, Coleman: 100-Meter-Weltmeister Christian Coleman ist wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Regeln für zwei Jahre gesperrt worden und wird damit die Olympischen Spiele in Tokio im kommenden Jahr verpassen. Das teilte die unabhängige Integritätskommission AIU des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics (WA) am Dienstag mit. Coleman hat nun 30 Tage Zeit, um gegen die auf den 14. Mai 2020 rückdatierte Sperre Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS einzulegen.

Die AIU sieht es als erwiesen an, dass der US-Amerikaner im Jahr 2019 innerhalb von zwölf Monaten drei "Meldepflichtverstöße" begangen hat. Der 24-Jährige war bereits im Juni vorläufig suspendiert worden. Im Vorfeld der WM 2019 in Doha waren Ermittlungen gegen Coleman wegen dreier "missed tests" letztlich eingestellt worden. Damals musste ein Meldepflichtverstoß nachträglich umdatiert werden und fiel damit nicht innerhalb des Zeitraums von zwölf Monaten. Nach den Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gilt jede Kombination von drei Meldepflichtversäumnissen - entweder das Verpassen eines Tests oder die nicht fristgerechte Einreichung von Unterlagen - innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten als Verstoß.

DFB-Pokal: Nach einem mehrwöchigen juristischen Gerangel darf wie ursprünglich geplant der 1. FC Schweinfurt 05 in der ersten Runde des DFB-Pokals gegen den Fußball-Bundesligisten Schalke 04 antreten. Das entschied das Schiedsgericht des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) am Dienstag und wies damit eine Klage von Türkgücü München ab. Der Drittligist wollte anstelle des Regionalliga-Vereins Schweinfurt im finanziell lukrativen DFB-Pokal spielen und ging gegen die Nominierung durch den BFV vor.

Das Schiedsgericht, das mit unabhängigen Richtern besetzt war, urteilte nun aber, dass eine entsprechende Corona-Regelung des BFV rechtens war. Türkgücü äußerte sich am Dienstagabend auf Anfrage nicht.

Die Entscheidung der höchsten Sportgerichtsbarkeit im Freistaat ist letztinstanzlich. Allerdings beschäftigte die Causa auch die Zivilgerichtsbarkeit, wo nach einem Urteil des Landgerichts München eine Revision vor dem Oberlandesgericht angestrebt wurde. Zunächst war unklar, ob dieses Verfahren die Pokal-Ansetzung noch beeinflussen kann oder ob es nur noch um mögliche Schadenersatzansprüche geht. Am Dienstagvormittag war bereits eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts öffentlich geworden, wonach der Streit um den bayerischen Pokalstarter der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegt. Das hatte Türkgücü angezweifelt und deshalb dieses - nun schon dritte involvierte - Gericht angerufen. Der DFB will die Pokal-Partie der Schalker gegen Schweinfurt am Dienstag der nächsten Woche spielen lassen.

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