Lucas Hernández:"Sehr ernsthafte Angelegenheit"

FC Bayern München - Lucas Hernández

Muss er tatsächlich in ein spanisches Gefängnis? Bayern-Profi Lucas Hernández.

(Foto: Tom Weller/dpa)

Nach Ansicht spanischer Strafrechtsexperten steht Bayern-Profi Lucas Hernández wohl vor einer Gefängnisstrafe - das große Problem sei, dass er Wiederholungstäter ist.

Von Javier Cáceres, Las Palmas

Bayern-Verteidiger Lucas Hernández hat nach Einschätzung von Strafrechtsexperten aus Spanien eher schlechte Karten, die gegen ihn verhängte sechsmonatige Gefängnisstrafe zu umgehen. Er kann sich allenfalls Hoffnungen auf eine Aussetzung oder Verschiebung des Haftantritts machen. Eine Verurteilung wegen Missachtung eines Gerichtsurteils sei eine "sehr ernsthafte Angelegenheit", sagte der Straf- und Prozessrechtsprofessor Victor Moreno Catena von der Universät Madrid am Donnerstag zur SZ.

Ähnlich äußerte sich Gonzalo Boye, der den von Spaniens Justiz gejagten früheren katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont vor der Auslieferung nach Spanien bewahren konnte. "Es ist mehr als nur möglich, dass er die Haft antreten muss", sagte Strafrechtsprofessor Joan Queralt von der Universität Barcelona.

Hernández, 25, muss am kommenden Dienstag vor dem Strafgericht 32 in Madrid erscheinen, um den Haftvollstreckungsbefehl entgegenzunehmen. Sollte er nicht erscheinen, würde er umgehend international zur Fahndung ausgeschrieben. Jedoch erklärte FC-Bayern-Präsident Herbert Hainer am Donnerstagabend: "Er geht da jetzt hin, dann wird das verhandelt, dann sehen wir weiter." Ab Dienstag hat Hernández - Stand jetzt - zehn Tage Zeit, die Haft "freiwillig" in einer Justizvollzugsanstalt seiner Wahl anzutreten. Nachdem eine erste Beschwerde gegen den Vollstreckungsbefehl abgewiesen wurde, haben die Anwälte von Hernández Rechtsmittel vor dem Madrider Landgericht eingelegt. Wann dieses entscheidet, ist offen.

Normalerweise werden in Spanien Gefängnisstrafen nicht vollstreckt, wenn sie unter zwei Jahren Haft liegen

Hernández war Ende 2019, ein halbes Jahr nach seinem 80-Millionen-Euro-Transfer von Atlético Madrid zum FC Bayern, wegen Missachtung eines Gerichtsurteils zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Fall mutet bizarr an. Hernández war nach einem Streit von 2017 wegen häuslicher Gewalt gegenüber seiner Partnerin Amelia de la O. verurteilt worden. Das Gericht verfügte ein Kontaktverbot zu Amelia. Aber: Die beiden versöhnten sich, fuhren gemeinsam in den Urlaub, heirateten in Las Vegas. Bei der Rückkehr nach Spanien nahmen die Grenzer Hernández wegen Unterlaufen des Kontaktverbots vorübergehend fest. Ein Prozess wegen Missachtung der Justiz wurde eröffnet - Hernández verurteilt.

Die Strenge hat auch damit zu tun, dass häusliche Gewaltdelikte in Spanien zuletzt eine immer größere Dimension bekamen. Mitunter werden seriöse Nachrichtensendungen mit Berichten über diese Vorgänge aufgemacht. Das gesellschaftliche Klima habe dazu geführt, dass juristisch kaum noch Spielraum existiert - nicht mal bei Versöhnungen, sagt Queralt. Er habe schon oft beklagt, dass Spaniens Justiz beim Opferschutz blind über das Ziel hinausschießt, eine "Überbehütung" walten lässt. Boye berichtet von Fällen, wo Paare Hand in Hand vor den Richtern erscheinen - und doch Urteile gegen den erklärten Willen des Opfers ergehen. "Bei vielen anderen Delikttypen würde man eine Lösung finden. Bei häuslicher Gewalt ist es fast unmöglich", fügt Boye hinzu. Moreno Catena sagt, Hernández hätte vor der gemeinsamen Reise mit der Partnerin eine Abänderung oder Aufhebung des Kontaktverbots beantragen müssen. "Mir scheint, er war schlecht beraten", ergänzt Boye.

Normalerweise werden in Spanien Gefängnisstrafen nicht vollstreckt, wenn sie unter zwei Jahren Haft liegen. Aber das gilt nur bei Ersttätern. "Das große Problem bei Hernández ist, dass er Wiederholungstäter ist", sagte Queralt. Hernández ist bereits zwei Mal wegen häuslicher Gewalt verurteilt worden.

Angesichts dessen erscheint eine Aufhebung des Urteils fraglich. Man könne durch einen Berufungsantrag eine zeitweise Aussetzung erreichen. Garantiert sei das aber nicht, es sei denkbar, dass über eine Berufung erst nach Haftantritt entschieden wird, so Boye. Auch mit einem erfolgreichen Gnadengesuch bei der Regierung sei eher nicht zu rechnen. Bis zu dieser Entscheidung könne man jedoch eine Aussetzung des Vollstreckungsbefehls erreichen. Da könnten locker anderthalb Jahre ins Land gehen.

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