Jan-Christian Dreesen sagte, die Sache mit Boateng sei „ein komplizierter Fall“, und damit hat der Vorstandschef des FC Bayern recht. Allein schon das Urteil des Landgerichts München I aus dem Juli 2024, dessen genaue Betrachtung Dreesen empfahl, drückt das aus. Darin wird Jérôme Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen eine ehemalige Partnerin schuldig gesprochen. Es war der insgesamt dritte Prozess, der am Ende Boatengs Schuld als erwiesen ansah. Gleichzeitig sagte die Richterin, vom Vorwurf des „notorischen Frauenschlägers“ sei am Ende des Prozesses nichts übrig geblieben, sie verhängte eine „Verwarnung unter Strafvorbehalt“, so heißt das im Juristendeutsch. Die Sanktion, eine Art Geldstrafe auf Bewährung, ist so milde, dass Boateng nicht als vorbestraft gilt.
MeinungJérôme BoatengDer FC Bayern unterschätzt immer noch die Symbolik des Falls Boateng
Kommentar von Martin Schneider
Lesezeit: 3 Min.

Der FC Bayern betont, dass es bei einer Hospitanz des ehemaligen Profis nur um das Beobachten von ein paar Trainingseinheiten gehe. Doch so einfach ist die Sache nicht.

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