Süddeutsche Zeitung

Fall Uli Hoeneß:Staatsanwaltschaft durchsucht Fiskus

Ermittler der Münchner Staatsanwaltschaft haben im Fall Hoeneß Finanzbehörden in Miesbach und Nürnberg durchsucht. Der Verdacht: Das Steuergeheimnis des FC-Bayern-Präsidenten sei verletzt worden. Das könnte ihm bei seinem Prozess wegen Steuerhinterziehung behilflich sein.

Von Klaus Ott

Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, fühlt sich ungerecht behandelt. Tausende Leute hätten Steuern hinzogen, ohne dass die Medien davon erfahren hätten. Sein Fall aber sei an die Presse durchgesteckt worden. Hoeneß hat deshalb schon vor Monaten Strafanzeige wegen Verletzung des Steuergeheimnisses erstattet.

Jetzt will die Staatsanwaltschaft München I herausfinden, woher bestimmte Informationen kamen. Ermittler haben am Donnerstagmorgen das für Hoeneß zuständige Finanzamt Miesbach in Oberbayern sowie das Rechenzentrum Nord der bayerischen Finanzverwaltung durchsucht, das in Nürnberg ansässig ist.

Die Strafverfolger wollen wissen, wer dort Zugriff auf eine Steuerunterlage von Hoeneß hatte, die beim Magazin Stern gelandet sein soll. Hoeneß war im Oktober 2013, offenbar vom Stern, mit einem Ausschnitt aus seiner Steuerakte konfrontiert worden. Über seine Anwälte leitete der Bayern-Präsident das Schreiben an die Staatsanwaltschaft weiter, die nun den Fiskus filzte.

Auf diese Weise solle geklärt werden, welche Personen in der Finanzverwaltung Zugriff sowohl auf die Papierakte als auch auf die elektronische Steuerakte von Hoeneß gehabt hätten und wie dieses Dokument an die Presse gelangt sein könne, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Dokument, so offenbar bisherige Erkenntnisse, könne nur aus dem Fiskus nach außen gelangt sein, nicht aus der Justiz.

Verletzung des Steuergeheimnisses ist aus Sicht der Justiz kein Kavaliersdelikt. Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, hat sich vor einiger Zeit zum Fall Hoeneß geäußert. Mellinghoff sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Gerade in diesem Fall scheint das Steuergeheimnis verletzt worden zu sein, das dem Schutz jedes Bürgers dient." Jeder Steuerpflichtige müsse sich darauf verlassen können, "dass die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit der Finanzbeamten gewahrt bleibt".

Das Steuergeheimnis, so der Präsident des Bundesfinanzhofs weiter, sei "eine notwendige Bedingung dafür, dass der Staat vom Bürger die umfassende Mitwirkung und Offenbarung aller wirtschaftlichen und privaten Verhältnisse verlangen darf."

Mellinghoff fügte in der FAZ hinzu: "Finanzbeamten, Richtern, aber auch Ministern ist es grundsätzlich untersagt, über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse zu berichten, die ihnen bekanntgeworden sind. Das gilt auch für Strafverfahren im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung. Die Verletzung des Steuergeheimnisses ist eine Straftat."

Das Gesetz sieht für dieses Delikt eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. In Betracht käme im Fall Hoeneß auch eine Verletzung des Dienstgeheimnisses. Das kann bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Sollte das im Fall Hoeneß geschehen sein, könnte das dem Bayern-Präsidenten bei seinem Prozess wegen Steuerhinterziehung helfen - zumindest ein bisschen. Hoeneß wäre dann nicht nur Täter, sondern auch Opfer.

Bei einer Verurteilung von Hoeneß müsste das Gericht wahrscheinlich die intensive, kritische Medien-Berichterstattung über den Bayern-Präsidenten zu seinen Gunsten berücksichtigen. So ist das in solchen Fällen üblich. Honeß allerdings hofft darauf, dass es erst gar nicht zu einer Verurteilung kommt. Er will um einen Freispruch kämpfen. Der Prozess findet in der zweiten Märzwoche statt.

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