Erfurter Dopingaffäre:Staatsanwaltschaft stellt Doping-Verfahren ein

Kein hinreichender Tatverdacht: Die Erfurter Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Sportmediziner Andreas Franke eingestellt. Ihm war vorgeworfen worden, Sportler-Blut mit UV-Licht behandelt und anschließend in den Körper der Athleten reinjiziert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat das Ermittlungsverfahren gegen den Sportmediziner Andreas Franke wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingestellt. Das gab die Behörde am Mittwoch in einer Presseerklärung bekannt.

Dopingaffäre um Erfurter Sportarzt

Tatort Erfurt: Ein Stützpunktarzt hat Eisläufer, Radler und Leichtathleten mit verbotener Methode behandelt.

(Foto: dpa)

Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, teilte die Staatsanwaltschaft nach Bewertung des gesamten Akteninhalts mit. Franke war vorgeworfen worden, Sportlern Blut entnommen, dieses mit UV-Licht behandelt und anschließend in den Körper der Athleten reinjiziert zu haben, was einem Dopingvergehen gleichkomme.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass solche Handlungen vor dem 1. November 2007 nicht strafbar seien, da sie nach der alten Fassung des Arzneimittelgesetzes nicht unter Strafbarkeitsvorschriften fielen. "Im Hinblick auf etwaige Handlungen in der Zeit vom 1.11.2007 bis zum 11.4.2011 kann nicht nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte diese zu Dopingzwecken, also mit dem Ziel einer Leistungssteigerung im Sport, angewendet hat", heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Sie sieht zwar in der vorgenommenen UV-Bestrahlung einen objektiven Verstoß gegen den Buchstaben M1.1 der Anlage zum Übereinkommen gegen Doping im Sport und damit eine verbotene Methode, "ein zielgerichteter Einsatz zu Dopingzwecken im Sport ist aber nicht nachweisbar. Vielmehr ist die Einlassung des Beschuldigten, er habe die Methode zur Verbesserung der Immunabwehr angewandt, nicht zu widerlegen", heißt es in der Erklärung. Franke hat die Vorwürfe stets bestritten.

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